Frage an Josef Göppel von Ulrich O. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Göppel,
ich hatte diese Frage auch an Frau Pappler gestellt und versehentlich die Anrede nicht geändert, Entschuldigung.
Für gesetzliche Betreuung durch beruflich tätige Betreuer wird seit 2005 unverändert ein Stundensatz (inkl.Auslagenersatz) von Euro 44,-- (höchste Vergütungsstufe) nach dem 1. Betreuungsjahr (betreute Person mittellos) mit 2 Stunden (Heimbewohner) oder 3,5 Stunden (in eigener Wohnung lebend) pro Monat vergütet, für die Betreuung vermögender Menschen wird nur unwesentlich mehr bezahlt. Qualifizierte gute Betreuungsarbeit kann so regelmässig nur unter Selbstausbeutung des Berufsbetreuers geleistet werden. Sind Sie bereit, sich einzusetzen für die kurzfristige Umsetzung einer deutlichen Erhöhung der monatlich zu vergütenden Stundenzahl (durchschnittlich mind. 5 Stunden), eines Vergütungssatzes in Höhe von Euro 50,-- mit dem baldigen Ziel eines Vergütungssatzes von Euro 70,-- sowie der laufenden Anpassung an die steigenden Lebenshaltungs- und sonstigen Kosten ?
Sehr geehrter Herr Ott,
mir waren die Details der Vergütung für beruflich tätige Betreuer bisher nicht bekannt. Am Erfolg versprechendsten ist es, diese Thematik in die Koalitionsverhandlungen einzubringen. Bei entsprechendem Ausgang der Bundestagswahl bin ich gerne bereit, diese Thematik an die Kollegen in der Verhandlungsgruppe "Soziales" heran zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Göppel