Frage an Josef Göppel von Ulrich O. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Pappler,
für gesetzliche Betreuung durch beruflich tätige Betreuer wird seit 2005 unverändert ein Stundensatz (inkl.Auslagenersatz) von Euro 44,-- nach dem 1. Betreuungsjahr (betreute Person mittellos) mit 2 Stunden (Heimbewohner) oder 3,5 Stunden (in eigener Wohnung lebend) pro Monat vergütet, für die Betreuung vermögender Menschen wird nur unwesentlich mehr bezahlt. Qualifizierte gute Betreuungsarbeit kann so regelmässig nur unter Selbstausbeutung des Berufsbetreuers geleistet werden. Sind Sie bereit, sich einzusetzen für die kurzfristige Umsetzung einer deutlichen Erhöhung der monatlich zu vergütenden Stundenzahl (durchschnitlich mind. 5 Stunden) eines Vergütungssatzes in Höhe von Euro 50,-- mit dem baldigen Ziel eines Vergütungssatzes von Euro 70,-- sowie der laufenden Anpassung an die steigenden Lebenshaltungs- und sonstigen Kosten ?
Sehr geehrter Herr Ott,
Ihre Frage ist an Frau Pappler gerichtet. Sie ist im fraglichen Bereich tätig. War das Schreiben ein Irrläufer?
Mit freundlichen Grüßen
Josef Göppel