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Josef Göppel
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Frage von Thomas S. •

Frage an Josef Göppel von Thomas S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Göppel,

in einer Ihrer Antworten erläuterten Sie, dass die von der Kommission vorgeschlagenen 7% ökologische Vorrangflächen für den bäuerlichen Betrieb nicht als Stilllegung anzusehen sei. Sie begründeten dies damit, dass die EU-Kommission vorschlägt dort Eiweißpflanzen anzubauen. Leider habe ich auf den Seiten der Kommission und auch bei Nachfragen dazu keine positive Antwort erhalten.

Haben Sie andere schriftliche Zusagen der EU-Kommission und können Sie diese hier auch verlinken?

Herzliche Grüße,
Thomas Schmidt

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

im englischsprachigen Beschluss zum gemeinsamen Finanzrahmen 2014-2020 vom 8. Februar 2013 steht unter Textziffer 67 zum Greening "The overall environmental performance of the CAP will be enhanced through the greening of direct payments by means of certain agricultural practices, to be defined in the Regulations of the European Parliament and of the council establishing rules for direct payments to farmers under support schemes within the framework of the common agricultural policy, … The requirement to have an ecological focus area (EFA) on each agricultural holding will be implemented in ways that do not require the
land in question to be taken out of production …"

Schriftlich wird also erst etwas Genaueres in der erwähnten Richtlinie festgelegt werden, eine Zwangsstillegung ist jedoch bereits jetzt explizit ausgeschlossen. Der Anbau von Eiweißpflanzen wird in der EU als sinnvolle Maßnahme ausdrücklich unterstützt.

Freundliche Grüße

Ihr Josef Göppel