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Josef Göppel
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Frage von Bernhard S. •

Frage an Josef Göppel von Bernhard S. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Göppel,

die Bundesregierung will kurzfristig im November einen Gesetzentwurf einbringen, der die Beschneidung von nichteinwilligungsfähigen Jungen ohne medizinische Indikation legalisiert. Hintergrund ist ein Urteil des LG Köln von Mai und eine Bundestagsresolution vom 19. Juli 2012. Über 60 Ihrer Kolleginnen und Kollegen haben jetzt einen Alternativentwurf vorgelegt, der die Legalisierung dieses mit Risiken behafteten, schmerzhaften und irreversiblen Eingriffs von der Einwilligung ab dem Alter von 14 Jahren und nur durch zugelassene Fachärzte nach ausführlicher Aufklärung vorsieht.
Können Sie diesem Alternativentwurf zustimmen?
Sind Sie mit mir der Meinung, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung nicht vereinbar ist mit dem Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2,2 GG), dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3, Satz 1 und 2 und dem Artikel 24,3 der UN-Kinderechtskonvention, der die Vertragsstaaten verpflichtet „alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen zu treffen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen"?

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Schoch

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schoch,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wie Ihnen steht auch bei mir das Kindeswohl an erster Stelle. Die UN-Kinderechtskonvention, die die Vertragsstaaten verpflichtet, „alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen zu treffen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen“, sind dafür maßgebend. Auch die im Grundgesetz verankerte körperliche Unversehrtheit des Kindes, ist ein zu schützendes Gut.

Ich werde mich in der Fraktion um Mehrheiten bemühen, die das Kindeswohl in den Vordergrund stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Göppel