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Josef Göppel
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Frage von Alfred H. •

Frage an Josef Göppel von Alfred H. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Göppel,

meine Frage ist, ob ich einem logischen Denkfehler aufsitze ?

Sie und auch andere Kollegen begründen das Betreuungsgeld sehr oft damit, dass es den Menschen zur Entscheidungsfreiheit verhilft, was die Erziehung der Kinder betrifft.
Jede Art von Unterstützung (z.B. Kindergeld, Subvention einer Opernkarte) oder Abgaben (z.B. Studiengebühren, Sektsteuern) helfen dabei, meine Entscheidung in eine bestimmte Richtung zu beeinflussen, aber es ist doch falsch zu behaupten, ich sei in meiner Entscheidungfsfreiheit eingeschränkt, weil eine Opernkarte subventioniert wird, aber ein Fernsehabend zu Hause nicht, oder weil mein Sohn Studiengebühren bezahlen muss, aber ein Lehrling nicht.
Die Entscheidungsfreiheit für Eltern ist solange gegeben, solange ein Kitaplatz zur Verfügung steht und die Eltern nicht von staatlicher Seite genötigt werden, die Kinder in die Kita zu schicken.
Die Erziehungsaufgabe bleibt den Eltern auf jedem Fall erhalten, egal ob sie für Kinder 168 oder nur 128 Stunden in der Woche da sind.
Das Betreuungsgeld kann einzelnen Familien helfen und stellt eine Art Belohnung dar, aber niemals tastet es die Entscheidungsfreiheit der Eltern an.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Hammerl

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hammerl,

meine Haltung zum Betreuungsgeld ist folgende:

1. Das Betreuungsgeld verhilft zu mehr Entscheidungsfreiheit. Wer die Betreuung eines kleinen Kindes bis zu 3 Jahren anders als über den staatlichen Krippenplatz organisieren will, bekommt 150 Euro pro Monat, ganz gleich, ob er/sie das Kind mit einer Tagesmutter, über Angehörige oder selber betreut.

2. Bis Ende 2013 müssen nur für knapp 40 % eines Geburtsjahrgangs Krippenplätze bereit stehen. In vielen Großstädten wird nicht einmal das erreicht. Selbst Bayern ist jetzt erst bei 28 %. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, die übrigen rund 60 % der Eltern ebenfalls zu unterstützen.

3. Mit dem Argument, das Betreuungsgeld könne missbräuchlich verwendet werden, müsste der Staat auch die Überweisung des Kindergeldes oder der Kinderzuschläge von Hartz IV an die Eltern einstellen.

4. Im Grundgesetz heißt es „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates.“ Damit wollte der parlamentarische Rat 1949 einen schützenden Raum vor allem für die Frauen schaffen, die biologisch mehr als Männer zum Fortbestand des Volkes beitragen. Diese grundsätzliche Wertentscheidung bleibt auch dann gültig, wenn mehr Frauen als früher berufstätig sind.

5. Wichtig ist über das Betreuungsgeld hinaus eine gerechtere Rentenberechnung. Die Zeiten der Erwerbsarbeit, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen müssen gleichermaßen in die Höhe der Rente einfließen!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Josef Göppel