Portrait von Josef Göppel
Josef Göppel
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Josef Göppel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Benjamin S. •

Frage an Josef Göppel von Benjamin S. bezüglich Gesundheit

Hallo Hr Göppel

Meine Frage bezieht sich auf das Thema e-Zigaretten.

Ich würde gerne erfahren, warum seitens der Politik so massiv Stimmung gegen die e-Zigaretten gemacht werden?
Warum werden für e-Zigaretten Maßnahmen gefordert, die für normale Zigaretten nicht gelten (Stichwort Einstufung als Arzneimittel)?
Ist es sinnvoll das e-Rauchen zu verbieten, und damit viele wieder zurück zur normalen Zigarette zu treiben?
Warum wird die normale Zigarette nicht verboten?
Ist die e-Zigarette nicht das kleinere Übel und sollte entsprechend auch verkauft werden dürfen?

Gruß
Benjamin Stephan

Portrait von Josef Göppel
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Stephan,

die e-Zigarette ist ein Produkt, dessen Nebenwirkungen und Schäden noch nicht ausreichend untersucht wurden. Tests an einzelnen Produkten ergaben, dass durch die e-Zigarette krebsauslösende Nitrosamine freigesetzt werden. Verbraucher sind vor derartigen Produkten zu schützen.

Bayern hat die nikotinhaltige e-Zigarette bereits einige Monate nach der Einführung verboten. Andere Bundesländer stuften die e-Zigarette aufgrund der in den Flüssigsubstanzen enthaltenen Nikotinmenge als Arzneimittel ein.

Verbraucherschützer warnen nicht nur vor Nikotin in den e-Zigaretten, sondern auch vor schädlichen Auswirkungen auf die Atemwege. Der Dampf der Zigaretten besteht zu 90 Prozent aus Propylenglykol, einem in der Industrie verwendeten Frostschutzmittel.

In Norwegen, der Türkei, Schweiz und China ist die e-Zigarette bereits verboten. In Kanada, Österreich und Dänemark gibt es strikte Regulierungen für sie. Auch die EU-Kommission will an einer einheitlichen rechtlichen Lösung für die e-Zigarette arbeiten.

Ich habe die Freigabe „sanfter Drogen“ bereits mehrfach abgelehnt. Die Gefahren der e-Zigarette sind noch nicht vollständig untersucht. Nur Produkte, die keine weiteren Gefahren für die Verbraucher aufweisen, können unbedenklich zugelassen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Josef Göppel