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Frage von Guido F. •

Frage an Josef Göppel von Guido F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Göppel,

in Ihrer Antwort an H. U. begründen Sie die Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus und des Inverkehrbringens von Cannabis mit der Schutzpflicht des Staates für seine Bürger.

3.3 Mio. Bundesbürger sind alkoholabhängig oder konsumieren missbräuchlich, 9,5 Mio. trinken täglich gesundheitsschädliche Mengen und mehr als 73.000 sterben jährlich aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums ( http://tinyurl.com/DHS-Alko ). Mit 393.000 Betroffenen war Alkohol im Jahr 2008 für 60-mal so viele Behandlungsfälle verantwortlich wie der Gebrauch von Cannabis ("Diagnosedaten der Krankenhäuser ab 2000" über www.gbe-bund.de, Stichwortsuche: Alkohol, bzw. Cannabinoide).
Die Zahl der wegen Alkoholvergiftung in ein Krankenhaus eingelieferten Jugendlichen verfünffachte sich in den vergangenen 20 Jahren. Allein zwischen 2002 und 2008 verdoppelte sie sich ( http://tinyurl.com/3t3jmve ).
Kommt der Staat der Schutzpflicht für seine Bürger beim Umgang mit Alkohol nach und wenn ja, wodurch gelingt das I.E., obwohl Besitz, Herstellung und Inverkehrbringen von Alkohol nicht strafbar sind und Alkohol selbst für Minderjährige frei zugänglich ist?
Ist für Sie denkbar, dass der Staat seiner Schutzpflicht beim Umgang mit Cannabis auch ohne Strafverfolgung gegen erwachsene Cannabiskonsumenten gerecht werden könnte?

Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund verschiedenen Forschungsarbeiten, die in der jüngeren Vergangenheit zeigten, dass Verbote und Strafandrohungen keinen Einfluss auf die Konsumverbreitung ausüben ( http://tinyurl.com/3pwvqck , http://tinyurl.com/4xraorp , http://tinyurl.com/WHO-WMHS , http://tinyurl.com/BF-GCCR )?

Warum ist es I.E. dennoch sinnvoll oder gar notwendig am strafbewehrten Verbot von Cannabisprodukten festzuhalten, und wie bewerten Sie die Vereinbarkeit einer Strafandrohung mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wenn sie nicht geeignet ist, das vorgegebene Ziel zu erreichen?

Freundliche Grüße
Guido Friedewald

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Friedewald,

genau wie Sie schreiben, habe ich hier auf abgeordnetenwatch.de meine Meinung zu diesem Thema bereits kundgetan. An meiner Haltung hat sich seitdem nichts geändert.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel