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Frage von Christian L. •

Frage an Josef Göppel von Christian L. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Göppel,

meine Frage könnte ich an alle Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aus den Regierungsparteien stellen. Da Sie sich im letzten Jahr schon einmal sehr positiv zur Solarenergie geäußert haben, hätte ich von Ihnen gerne eine Einschätzung der aktuellen Situation.
In der letzten Woche haben sich die Resortchefs vom BMWi und BMU Rösler und Röttgen auf einen Radikalschnitt bei der Solarförderung geeinigt. Danach soll die Vergütung für PV-Anlagen um mindestens 20 Prozent zurückgefahren werden und das mit einer Vorwarnzeit von 2 Wochen. Die Folgen für die Marktteilnehmer spotten jeglicher Beschreibung ordentlichen Geschäftsgebarens. Photovoltaik-Anlagen arbeiten inzwischen mit Gestehungskosten, die unter dem Einkaufspreis von Bezugsstrom liegt. Der Einspareffekt an Förderung über die EEG-Umlage für die nächsten 2-3 Jahre ist eher dürftig. Die Kosten für die Förderung der bestehenden Anlagen bleibt aber für über 20 Jahre bestehen. Mit dieser Einigung wird auf der anderen Seite ein erfolgreicher Wirtschaftszweig kurz vor der Unabhängigkeit von Fördermitteln zum Erliegen gebracht. Der weitere Zuwachs an Erzeugungsanlagen für regenerative Energien mit einem riesigen Potential wird abgewürgt, obwohl sich gerade Solarstromanlagen am besten in Siedlungen einfügen lassen.
Wie sehen Sie die weitere Entwicklung im Ausschuss? Werden Sie persönlich einer Gesetzesvorlage auf Grundlage des am vergangenen Donnerstag bekannt gewordenen Kompromisses zustimmen? Muß man nicht den immer wieder bemängelten geringen Anteil am Stromix bei hohem Förderanteil als Anschubfinanzierung sehen, der völlig verpufft, wenn man jetzt den weiteren Zubau auf geringem Niveau einfriert? Mit welcher Technik stellt sich der Ausschuss eine Fortsetzung der Energiewende vor?
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lantermann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Lantermann,

den Vorschlag der beiden Minister zur Kürzung der Solarförderung halte ich nicht für akzeptabel. Ich setze mich deshalb für weitgehende Änderungen ein.

Erste Anpassungen konnte ich gemeinsam mit Kollegen bereits erreichen. Am 6. März wurde von den Regierungsfraktionen ein Entwurf in den Bundestag eingebracht, der bereits eine andere Übergangsregelung vorsieht. Freiflächenanlagen, die bis 1. März 2012 einen Aufstellungsbeschluss hatten, können bis 1. Juli nach dem geltenden Gesetz fertig gestellt werden. Für Dachanlagen wird die Änderung erst ab 1. April greifen. Bis dahin soll weiterhin die kaufmännische Inbetriebnahme gelten, die keine vollständige Installation erfordert. Die geltenden Bestimmungen im Detail finden Sie hier im Beschluss der EEG-Clearingstelle:
http://www.clearingstelle-eeg.de/files/2010-1_Hinweis.pdf.

Im parlamentarischen Verfahren wird es darüber hinaus noch weitere Änderungen geben. Mein Vorschlag einer Förderung von Speichern hat bereits die Unterstützung der CSU-Landesgruppe gefunden. Außerdem sollen Photovoltaik-Wechselrichter, die auch nachts zur Spannungsstabilisierung im Netz beitragen, einen Anreiz erhalten. Meine Änderungsvorschläge habe ich auf www.goeppel.de veröffentlicht. Dort werde ich auch aktuell über den weiteren Verlauf der Verhandlungen informieren.

Das Gesetz soll am 29. März vom Deutschen Bundestag endgültig verabschiedet werden. Sie können sicher sein, dass ich mit aller Kraft gegen ein Zurückdrehen der Energiewende vorgehe.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Göppel