Portrait von Josef Göppel
Josef Göppel
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Josef Göppel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Stephan G. •

Frage an Josef Göppel von Stephan G. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Göppel,

bezüglich der fehlgeschlagenen Einführung der Benzinsorte mit bis zu 10% Bioethanol hätte ich einige Fragen.

1. Wer ist für die Verhängung der Strafzahlung bei Nichterreichung des gesetzten Zieles zuständig?
2. Welche Kontroll- und Einflussfunktion hat der Deutsche Bundestag in dieser Angelegenheit?
3. Wie wird sichergestellt, dass diese Zahlung auch von denjenigen geleistet wird, die damit bestraft werden sollen und nicht von den Verbrauchern? oder
4. Nehmen Sie billigend in Kauf, dass die Zeche am Ende vom Verbraucher gezahlt wird? Ist es eventuell von vornerein vorgesehen gewesen, die Bürger über Strafzahlungen zu mehr Klima- und Umweltschutz anzuhalten?
5. Welche Mitschuld tragen Politik und Verwaltung bei der nicht geglückten Einführung. Laut Ergebnisse des "Benzin-Gipfels" vom 8. März 2011 hat sich die Bundesregierung verpflichtet, die Aufklärung der Öffentlichkeit über den Beitrag von E10 zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Ressourcenschonung zu verstärken und entsprechende Informationsangebote bereitzustellen.

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen, auch und vor allem an Ihre Mitarbeiter.

Mit freundlichem Gruß
Stephan Gurke

Portrait von Josef Göppel
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Gurke,

auf meiner Internetseite habe ich ausführlich zu E 10 Stellung genommen: http://www.goeppel.de/neuigkeiten/nachricht/article/8/e-10.html

Nun zu ihren Fragen:

1. Wer ist für die Verhängung der Strafzahlung bei Nichterreichung des gesetzten Zieles zuständig?

Der Absatz der Biokraftstoffsorten muss bis zum 15. April des Folgejahres beim Zoll gemeldet werden, der eine erste Auswertung bis etwa Mitte Mai vornimmt. Wird die Quote nicht erfüllt, setzt die Biokraftstoffquotenstelle des Zolls Strafzahlungen fest. Nähere Informationen finden Sie hier: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Energie/Besonderheiten/Biokraftstoffquote/Verfahren-bei-der-Quotenpflicht/Erfuellung-der-Quotenpflicht/erfuellung-der-quotenpflicht.html

2. Wie wird sichergestellt, dass diese Zahlung auch von denjenigen geleistet wird, die damit bestraft werden sollen und nicht von den Verbrauchern? oder

3. Nehmen Sie billigend in Kauf, dass die Zeche am Ende vom Verbraucher gezahlt wird? Ist es eventuell von vornerein vorgesehen gewesen, die Bürger über Strafzahlungen zu mehr Klima- und Umweltschutz anzuhalten?

Die Drohung der Mineralölkonzerne, Strafzahlungen auf die Verbraucher umzulegen, zeigt einmal mehr, dass der Wettbewerb auf dem Treibstoffmarkt nicht richtig funktioniert. Eine Studie des Bundeskartellamts hat diesen Verdacht erst kürzlich weiter erhärtet. Das Kartellamt muss nun gegen den Mißbrauch der Marktmacht gezielt vorgehen.

Zudem wissen die Mineralölkonzerne zur jetzigen Zeit noch nicht, ob sie die Quote einhalten werden oder nicht. Es ist daher nicht akzeptabel und entbehrt jeder Grundlage, schon jetzt damit zu drohen, mögliche Strafzahlungen auf den Verbraucher umzulegen oder dieses bereits zu tun.

Eine Biokraftstoffquote gibt es seit 2007. Sie ist in den vergangenen Jahren stets übererfüllt worden. Sie lag bereits im Jahr 2010, als E10 noch nicht auf dem Markt war, bei 6,25%, und war damit genau so hoch wie in diesem Jahr.

Für die Erfüllung stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Dazu gehören E5 (5% Biokraftstoff) und Diesel (7% Biokraftstoff). Auch reiner Biodiesel (B100) für LKWs und Biogas für Gasfahrzeuge können angerechnet werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Überfüllung der Quote aus den Vorjahren zu übertragen. Im Jahr 2010 wurde die Quote, wie bereits erwähnt, übererfüllt. Für das Jahr 2011 stehen daher Rückstellungen nach Angaben der zuständigen Behörde wieder in erheblichem Umfang zur Verfügung.

4. Welche Kontroll- und Einflussfunktion hat der Deutsche Bundestag in dieser Angelegenheit?

Die Politik kann die gesetzlichen Vorgaben ändern. Dazu gehört für mich auch ausdrücklich das Kartellrecht zu verschärfen, wenn die bestehenden Regeln nicht ausreichen.

5. Welche Mitschuld tragen Politik und Verwaltung bei der nicht geglückten Einführung. Laut Ergebnisse des "Benzin-Gipfels" vom 8. März 2011 hat sich die Bundesregierung verpflichtet, die Aufklärung der Öffentlichkeit über den Beitrag von E10 zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Ressourcenschonung zu verstärken und entsprechende Informationsangebote bereitzustellen.

Die konkrete Einführung von E10, das Tempo, die Produktwerbung, die Preisgestaltung ist Sache der Ölkonzerne. Die jetzige Aufregung hängt damit zusammen, dass die Wirtschaft nervös geworden ist, weil sie ihr eigenes Produkt zu schlecht vermarktet haben. Dabei tankt schon jetzt jeder Benzinmotor 5% Bio-Ethanol, bei Diesel sind es 7%.

Dahingegen ist es die Aufgabe der Politik für die Qualität dieser Kraftstoffe zu sorgen. Also dass sie weniger CO2 produzieren und bei ihrer Herstellung keine Nahrungsmittelproduktion verdrängen.

Das Bundesumweltministerium unterstützt die E 10-Einführung mit einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit für E10. Es liegen Faltblätter zu E10 an vielen Tankstellen aus und das Internetangebot der Bundesumweltministerium zu Bio-Ethanol wird kontinuierlich aktualisiert.

Das Bundesumweltministerium bleibt auch in Zukunft mit den Branchen und den Verbraucherverbänden im Gespräch, um Erfahrungen auszutauschen und um deutlich zu machen, dass es viele Möglichkeiten gibt, um Biokraftstoffe entsprechend der Quotenvorgaben, aber auch entsprechend den strengen Nachhaltigkeitskriterien anzubieten.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Josef Göppel