Frage an Josef Göppel von Klaus S. bezüglich Gesundheit
Lieber, werter, hoch verehrter Herr Göppel,
Sie antworteten am 17.03.2010, also vor gut einem Jahr, auf eine am 01.02.2010 gestellte Frage von H. P., dass Sie darauf drängen, "dass spätestens bis zur Rückkehr der Helikopter ein Lärmschutzbereich ausgewiesen wird. Damit wäre die Voraussetzung geschaffen, dass Maßnahmen wie Lärmschutzfenster vom Bund finanziert werden."
Nun, inzwischen haben wir fast Juli 2011. Ich kann bisher nicht feststellen, dass in Bezug auf den Lärmterror der U.S. Besatzungsstreitkräfte, der Ihrem Wahlkreis entspringt, ein Lärmschutzbereich ausgewiesen wurde, noch dass Lärmschutzfenster finanziert werden, die bei Lärm, erzeugt durch Hubschrauberrotoren, sowieso wirkungslos sind.
Wie stehen Sie heute zu Ihrer Aussage von damals und wieso ist bisher nichts geschehen?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
das für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen zuständige Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat zum Verfahrensstand auf meine erneute Anfrage Folgendes mitgeteilt:
"Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) unterscheidet zwischen Flugplätzen, für die auf jeden Fall ein Lärmschutzbereich festzusetzen ist (§ 4 Abs. 1 FluLärmG) und Flugplätzen, für die eine Festsetzung erfolgen soll, wenn der Schutz der Allgemeinheit es erfordert (§ 4 Abs. 8 FluLärmG). Als Rechtsgrundlage für eine eventuelle Festsetzung von Lärmschutzbereichen für Hubschrauberlandeplätze wie Ansbach-Katterbach kommt lediglich § 4 Abs. 8 FluLärmG in Betracht. Folglich wird zunächst geprüft, ob der Schutz der Allgemeinheit die Festsetzung eines Lärmschutzbereichs erfordert.
Wesentlicher Bestandteil dieser Überprüfung ist eine Abschätzung der Lärmbelastung in der Umgebung des jeweiligen Flugplatzes. Hierfür werden Daten über den Flugbetrieb benötigt, die für alle militärischen Flugplätze in Deutschland vom Amt für Flugsicherung der Bundeswehr (AFSBw) bereitgestellt werden.
Das AFSBw hat im Rahmen einer Besprechung in München mitgeteilt, dass die Daten für Flugplätze nach § 4 Abs. 8 FluLärmG frühestens im Jahr 2012 bereitgestellt werden können. Jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt ist das AFSBw mit der umfangreichen Erfassung von Daten für bundesweit 14 militärische Flugplätze beschäftigt, die vorrangig zu bearbeiten sind, weil für sie Lärmschutzbereiche nach § 4 Abs. 1 FluLärmG festzusetzen sind."
Angesichts der gestiegenen Lärmbelastung um Katterbach, halte ich dies Antwort für nicht akzeptabel. Ich habe mich deshalb in einem Brief an Ministerpräsident Seehofer gewandt und ihm geschrieben:
"Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, diese Mitteilung wird der Bevölkerung um Katterbach in keiner Weise gerecht! Die Lärmbelastung durch nächtliche Hubschrauberflüge in dem dicht bebauten Gebiet um Ansbach muss der Staatskanzlei aus den Sitzungen der örtlichen Lärmschutzkommission seit langem bekannt sein. Die zahlreichen dokumentierten Beschwerden führten am 26. Mai 2009 zu einem einstimmigen (!) Beschluss des Ansbacher Stadtrats mit konkreten Forderungen zum Schutz der Allgemeinheit. Beim Wechsel des Katterbacher Kommandeurs am 24. Juni 2011 brachten zahlreiche Politiker der Region ihre Klagen gegenüber Generalleutnant Mark Hertling und Oberst Van Voorhees vor.
Durch die Auswüchse der Lärmbelastung entsteht eine unselige Diskussion über die Vertretbarkeit des Hubschrauberstandorts Katterbach an sich. Mir persönlich liegen gute Beziehungen zu unseren amerikanischen Partnern sehr am Herzen. Wir Deutsche haben den USA viel zu verdanken. Dieses traditionell gute Verhältnis sollte jetzt nicht gefährdet werden. Ich bitte Sie deshalb eindringlich, das zuständige Staatsministerium zu einer rascheren Bearbeitung anzuhalten und beim Amt für Flugsicherung der Bundeswehr auf zeitnahe Messdaten zu drängen. Der Hinweis auf Arbeitsüberlastung ist angesichts des seit langem schwelenden Problems in Katterbach nicht akzeptabel."
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel