Portrait von Josef Göppel
Josef Göppel
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Josef Göppel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Carsten P. •

Frage an Josef Göppel von Carsten P. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Göppel,

die Seen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind ein wesentlicher Standortfaktor für den Tourismus und zudem wichtige Ökosysteme. Aufgrund des Einigungsvertrages werden viele Seen als ehemaliges Volkseigentum durch die bundeseigene BVVG privatisiert. Die Privatisierung der Gewässer birgt jedoch die Gefahr, dass Badestellen, Stege und Uferwege nicht mehr nutzbar sind oder Freizeitbetätigungen auf den Seen, wie Angeln und Baden, durch private Eigentümer erschwert, verboten oder kostenpflichtig werden. Eine Bundestagspetition gegen die weitere Gewässerprivatisierung wird derzeit von über 110.000 Mitzeichnern unterstützt. Viele Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände und Bürgerinitiativen engagieren sich gegen die Privatisierung der Seen.

Dieses Engagement hat dazu geführt, dass eine Verhandlungsgruppe, bestehend aus Vertretern der Bundesregierung und der Bundesländer, über den Verkauf der Seen als Paket an die jeweiligen Bundesländer verhandelt. Allerdings kann der Kaufpreis zum Scheitern der Verhandlungen führen. Schließlich sollte die öffentliche Hand vorhandene finanzielle Mittel besser in die Unterhaltung der Seen investieren, um einen guten ökologischen Zustand zu erreichen bzw. zu sichern.

Wie stehen Sie zu der derzeit laufenden Privatisierung von Seen in Ostdeutschland?

Können Sie sich vorstellen, durch eine Änderung des Ausgleichsleistungsgesetzes (AusglLeistG) eine kostenlose Übertragung der Seen auf die Länder zu ermöglichen?

Was passiert mit den Seen, wenn die Verhandlungen zwischen dem Bund und den Bundesländern nicht zu einer Einigung führen?

In wessen Eigentum befinden sich die Seen in Bayern?

Portrait von Josef Göppel
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Preuß,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Die Seen in Bayern befinden sich im Eigentum des Freistaats Bayern. Laut Bayerischer Verfassung Artikel 141 ist „Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang jedermann gestattet. Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Staat und Gemeinden sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen und Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.“.

Ich persönlich bin nicht für eine Privatisierung der Seen in den neuen Bundesländern, sondern für eine Anlehnung an die Verfassungsgrundsätze des Freistaats Bayern. Die kulturelle und landschaftliche Bedeutung von Naturgewässern sollte nicht einer kommerziellen Nutzung anheim gegeben werden. Jedermann muss das Recht haben, unentgeltlich öffentliche Seen zu betreten.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Göppel