Frage an Josef Göppel von Wener B. bezüglich Verbraucherschutz
Wie haben sie bei der jüngst erfolgten Änderung des Waffengesetzes gestimmt ? Ja oder nein ?
Sehr geehrter Herr Blatz,
ich habe der Änderung des Waffengesetzes zugestimmt. Neu ist die im Gesetz normierte Pflicht des Waffenbesitzers, der Behörde die sichere Aufbewahrung nachzuweisen und dazu auch den Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen aufbewahrt werden. Damit reagiert die Politik auf den tragischen Amoklauf von Winnenden, wo ein Jugendlicher Zugang zu Waffen hatte, die nicht ordnungsgemäß verwahrt waren.
Voraussetzung für meine Zustimmung war allerdings, dass in der Gesetzesbegründung unmissverständlich klargestellt wurde, dass dieser Zutritt zu den Räumen nur im Einverständnis mit dem Wohnungsinhaber möglich ist.
Die Verwaltung wird außerdem in Abstimmung mit den zuständigen Landesinnenministern dazu angehalten, diese Nachschau nicht zur Unzeit und nicht unter belastenden Rahmenbedingungen durchzuführen. Insbesondere muss die Verwaltung bei einem unpassenden Besuch mit dem Wohnungsinhaber einen alternativen Termin vereinbaren.
Erst bei wiederholter und nachhaltiger Verweigerung des Nachweises der sicheren Aufbewahrung darf die Behörde wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit ein Verfahren zum Widerruf der Waffenerlaubnis betreiben.
Nach meiner festen Überzeugung haben wir damit ein Verwaltungsverfahren geschaffen, welches das berechtigte Interesse des Staates zur sicheren Verwahrung von Schusswaffen einerseits und das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung andererseits in Einklang bringt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel