Frage an Josef Göppel von Wilfried M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Göppel,
in Ihrer Antwort vom 9.6., für die ich mich bedanke, schreiben Sie, daß viele Betroffene sich durch GWGisten "ungerecht beurteilt sehen".
Als Arzt erlaube ich mir die Anmerkung, daß sich diese Bürger nicht lediglich ungerecht beurteilt sehen (was ja auch einmal Ausfluß einer verzerrten Sicht auf die Ralität sein könnte), sondern daß sie in jedem mir bekannt gewordenen Fall tatsächlich ungerecht behandelt wurden und daran (nicht eigentlich an einer Krankheit!) leiden.
Diese Einschätzung gilt jedenfalls dann, wenn man vom Standpunkt der aus den berufsethischen Vepflichtungen von Diplom- Psychologen (1) ableitbaren Mindestanforderungen sowie unter Zugrundelegung z..B. des strafbewehrten Verbots der Verletzung von sog. Drittgeheimnissen durch Psychologen her denkt.
Nichts Geringeres halte ich für erlaubt.
Ich möchte Sie vor dem Hintergrund des soeben Gesagten fragen, ob Sie sich - mit unserer Unterstützung - zutrauen, eine politische Diskussion im Bundestag anzuregen zu der doch wichtigen Frage, welche Art von Psychologie (und Psychiatrie, Kinder- und Jugend- Psychiatrie) dem Menschen gemäß ist.
Könnten Sie sich darüber hinaus vorstellen, wiederum mit unserer Unterstützung eine Diskussion anzuregen zu der ebenso wichtige Frage, welcher Geist die Tätigkeit der Jugendamtsbediensteten bestimmen sollte?
Wissen Sie, daß im Bayerischen Landesjugendamt (Broschüre "Trennung und Scheidung", die zum Teil - S. 41 f f- von dem GWG- Anführer verfaßt wurde) offiziell Propaganda gemacht wird für die Übersendung von psychol. Gutachten an die Jugendämter?
Sehen Sie sich in der Pflicht und in der Lage, die auf dieser Propaganda beruhende und mit der regelm. unbefugten Verletzung von Privatgeheimnissen (auch Gerüchte und Fehldiagnosen gehören dazu!) verbundene und konfliktverschärfende Verf.praxis umgehend verbieten zu lassen?
Mit freundlichen Grüßen
W. Meißner
Gr. Justizkontr. Bayern/ Scientologyabwehr D
Sehr geehrter Herr Meißner,
vor weiteren Initiativen möchte ich nun zunächst die Stellungnahme des Bundesjustizministeriums abwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel