Frage an Josef Göppel von Pascal R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Göppel,
derzeit ist die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt sehr diskutiert. Die Petition gegen diese Sperrung erreicht die Marke der 100.000 Unterzeichner.
Der AK Zensur hat im Selbstversuch eine große Anzahl an Webseiten durch automatisierte einfache Anfragen an die entsprechenden Provider sperren lassen, einfach indem er diese darauf hinwies, dass die Kundenseiten auf Sperrlisten stehen und ggf. strafrechtliches Material enthalten. Insgesamt hatten 10 Provider 61 illegale Inhalte entfernt, 3 Seiten kamen aus Deutschland.
Frau von der Leyen behauptete, es gäbe kein probates Mittel, außer eben der Sperre der Seiten, da besonders staatenübergreifend eine entsprechende Verfolgung nicht möglich sei.
Nun halten eben viele Frau von der Leyens Pläne für wirkungslos und das direkte herantreten an die Provider für wirkungsvoller.
Wäre es nicht für das BKA ein leichtes, ähnlich wie der AK Zensur vorzugehen und die Provider anzuschreiben und wäre dabei auf Grund der staatlichen Erscheinung nicht die Erfolgsquote noch höher?
Viel pikanter ist für mich, dass der AK Zensur mitteilt, es hätten sich auf der Sperrliste auch legale Inhalte befunden, die nicht mal pornografisches Material enthielten. Wenn nun "aus Versehen" ein Onlineshop der Firma Pumpelhuber GmbH auf dieser Sperrliste landet und keiner kann diese Firma mehr ansurfen, wer entschädigt dann eigentlich die Firma Pumpelhuber für den Verdienstausfall? Die Bundesrepublik Deutschland?
Und dass es Webseiten gibt, die nichts mit dem Grund der eigentlichen Sperre zu tun hatten, hat der AK Zensur ja unmissverständlich klargestellt.
Ich hoffe auf Ihre Antwort und auf ein Augenmaß der Moderation bei der Freischaltung dieser Frage.
Freundliche Grüße
Pascal Rosenberg
Sehr geehrter Herr Rosenberg,
meine Position zur Sperrung von kinderpornographischen Internetseiten habe ich bereits in mehreren Antworten auf abgeordnetenwatch.de deutlich gemacht: Ich bin für die Sperrung dieser Inhalte, werde aber bei der Gesetzesformulierung darauf achten, dass die Bürgerrechte gewahrt bleiben und nicht versehentlich legale Inhalte gesperrt werden.
Bundesfamilienministerin von der Leyen hat nun vorgeschlagen, dass ein unabhängiges Expertengremium die Sperrliste kontinuierlich überwacht und damit ein Mißbrauch durch die Strafverfolgungsbehörden effektiv ausgeschlossen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel