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Josef Göppel
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Frage von Peter S. •

Frage an Josef Göppel von Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Göppel,

aufgrund Ihrer vorrangegangen Antworten zu dem Thema konnte ich feststellen, dass auch Sie ein Verfechter der Internetsperren auf DNS-Ebene sind. Da dieses Thema in den Medien anscheinend garnicht oder nur sehr einseitig behandelt wird, und ich mich derzeit der Frage ausgesetzt sehe, ob mein bisheriges Wahlverhalten (Schwarzwähler) dem Staat (also uns allen) nicht doch mehr geschadet als genutzt hat, hätte ich da ein paar Fragen an Sie:

1. Können Sie mir ein stichhaltiges Argument nennen, warum die Listen nicht von einer unabhängigen Kommision geprüft werden dürfen?

2. Was können Sperren auf DNS-Ebene im Kampf gegen KiPo ausrichten, wenn sie doch von jeden Laien innerhalb von 15 Sekunden ausgehebelt werden können. (Auf "Start" klicken -> auf "Ausführen" klicken und einen Befehl eingeben kann wirklich jeder - er muss dafür wirklich kein IT-Spezialist sein oder besondere kriminelle Energie besitzen)

3. Da laut Frau v.d. Leyen die Zugriffe auf "Stoppseiten" nicht gespeichert werden, sondern nur als Hinweiss mit der Aussage "Halt - ab hier wirds kriminell" zu verstehen sind, auf der anderen Seite jedoch ebenfalls laut Frau v.d. Leyen Benutzer strafrechtlich verfolgt werden können, die öfters mal auf so einer "Stoppseite" landen (was meiner Meinung nach leider von nicht vorhandener Kompetenz auf dem behandelten Gebiet oder von Verlogenheit zeugt - ich bin mir nicht sicher, was mir lieber wäre), hätte ich gerne eine verlässliche Aussage dazu, ab wann ich mich strafbar mache und wie ich erkennen kann, dass eine Seite illegal ist bevor ich mich strafbar mache. Ich bin beruflich im IT-Sektor tätig und bewege mich hier anscheinend auf sehr dünnem Eis.

4. Wozu diese Sperren um etwas unzugänglich zu machen, dass bereits verboten ist und mit bestehenden rechtsstaatlichen Mitteln schneller, effektiver, kostengünstiger und ohne die Schaffung eines Instrumentes zur Abschaffung der freien Meinungsäusserung verfolgt werden kann?

MfG
Peter Strauß

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Strauß,

meinen Standpunkt habe ich bereits in den Antworten an Herrn Kulla und Herrn Kratz deutlich gemacht:

Ich werde sehr genau darauf achten, dass die Bürgerrechte gewahrt bleiben. Eine Einschränkung der freien Meinungsäußerung wird es nicht geben.

Die Strafverfolgung der Produzenten und Nutzer von Kinderpornographie bleibt natürlich erste Priorität. Aber ich halte es auch für sinnvoll, so gut es technisch möglich ist, den Zugang zu Kinderpornographie im Internet zu erschweren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel