Frage an Josef Dötsch von Guido K. bezüglich Recht
Wie stehen Sie zur zweigeteilten Laufbahn für Polizeibeamte, und wird der Bewährungsaufstieg vom mittleren zum gehobenen Dienst fortgesetzt?
Bereits 1990 hat der CDU Innenminister Rudi Geil - übrigens als erster Innenminister bundesweit - die sogenannte zweigeteilte Laufbahn für die Polizei zuerst für die Kriminalpolizei eingeleitet.
Die rheinland - pfälzische CDU hält an der zweigeteilten Laufbahn fest.
Eine Aufgabe wird es sein, die Tätigkeiten zu definieren und zu finden, die nicht unbedingt von an Schusswaffen ausgebildeten Polizisten übernommen werden müssen. Damit meine ich Tätigkeiten, z.B. im Innendienst, für die ein Fachhochschulstudium nicht zwingend erforderlich ist, wie z.B. im Geschäftszimmer, in der Vorgangsverwaltung, Systembetreuer u.s.w. In den anderen Aufgabenfeldern ist es unstreitig, dass die CDU an der Fachhochschulausbildung als Regelausbildung für unsere Polizeibeamten festhält.
Insbesondere aber lebensältere und damit berufserfahrene Polizeibeamtinnen und -beamten, die sich leider noch im mittleren Dienst befinden, müssen parallel dazu die Chance bekommen, über den sog. Bewährungsaufstieg vom mittleren in den gehobenen Polizeidienst aufzusteigen. Dies gilt es weiterhin zu gewährleisten. Das starre Systemdes Aufstiegs, das bisher so geannte Fachkarrieren ausschloss, muss überdacht werden.