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Frage von Inge R. •

Frage an Josef Dörr von Inge R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dörr,
nach Ihren Aussagen im saarländischen Landtag zu behinderten Menschen sehe ich mich veranlasst, Ihnen folgende Fragen zu stellen:
Wie stehen Sie zu Artikel 3 (Absatz 3) unseres Grundgesetzes? [Zitat] " Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Wie stehen Sie zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Az 1 BvR 856/13 (Absatz 5). Dort ist explizit aufgeführt [Zitat] "Das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG erschöpft sich nicht in der Anordnung, Menschen mit und ohne Behinderung rechtlich gleich zu behandeln. Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen."
Ich bitte Sie um eine aussagekräftige Antwort.

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