Frage an Jörg Grunert von Dieter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Lieber Jörg Grunert!
Das Antreten der Freien Wähler bei der Bundestagswahl begrüsse ich sehr,in Bad Laer hat die dortige Wählergemeinschaft in kommunalen Bereich ja schon für frischen Wind gesorgt,wenn die Freien Wähler mit Unterstützung der örtlichen Wählergemein- schaften das auch im Bund in Berlin machen würde,das wäre schön!Nun zu meiner
Frage:
Wie stehen die Freien Wähler im Bund zum Fraktionszwang?Nach Art.20 GG sind eigentlich die Abgeordneten im Bundestag nur ihrem Gewissen verantwortlich,die Realität sieht aber wohl anders aus,denn man gewinnt den Eindruck,dass die Bundes- tagsabgeordneten eher ihrer Partei verantwortlich sind als ihrem freien Willen und ihrem Gewissen!Würden die Abgeordneten der Freien Wähler,falls sie die 5%-Hürde überwinden,frei abstimmen können bei Sachthemen oder gälte bei den Freien Wählern auch ein Fraktionszwang,wie bei den bisher im Bundestag vertretenen Parteien?
Für die Beantwortung dieser Frage bedanke ich mich im voraus und wünsche für die Kandidatur am 22.9.2013 viel Glück und Erfolg!
Mit freundlichen Grüssen
nach Bad Laer
Dieter Kipp
Lieber Dieter Kipp,
vielen Dank für die Frage, die ich gerne beantworte.
Die FREIEN WÄHLER haben Ihren Ursprung und Ihre Basis in den kommunalen Wählergemeinschaften, ohne selber auf dieser politischen Ebene tätig zu werden. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass ab dem Landtag nur noch Parteien zu Wahlen zugelassen werden. So verstehen sich die FREIEN WÄHLER als Fortführung der kommunalen Wählergemeinschaften in Parteiform.
In diesem Sinne stehen die FREIEN WÄHLER auch auf Bundesebene für starke Mandatsträger ohne Fraktionszwang.
Weitere Standpunkte der FREIEN WÄHLER zu dem Thema Bürgerbeteiligung und transparente Politik können unter http://www.freiewaehler.eu/eckpunkte_der_btw/ eingesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Grunert