Frage an Jörg Franke von Werner B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Nach 44 Berufsjahren bin ich seit dem 1.7.2009 arbeitslos. Ab dem 1.1.2011 werde ich die Altersrente beantragen. Seit Februar 2010 wurde mir von meiner Sachbearbeiterin bei der Agentur für Arbeit eine Maßnahme nach § 46 bei einem Träger zugewiesen. Diese Maßnahme dauert 8 Monate und beinhaltet lt. Anschreiben Bewerbungsraining. Nach Abschluß diese Maßnahme würde ich dem Arbeitsmarkt noch 2.5 Monate zur Verfügung stehen.
Meine Fragen:
Geht es hier nur um eine Beschönigung der Arbeitslosenstatistik?
Sind die Kosten für diese Maßnahme in meinem Fall gerechtfertigt?
Sollten solche Maßnahmen nicht besser für junge Arbeitslose verwendet werden?
Mit freundlichen Grüßen
W. Böhm
Sehr geehrter Herr Böhm,
ich teile Ihre Bedenken, dass die Kosten dieser Maßnahme nicht den Nutzen widerspiegeln. Durch ein Bewerbungstraining werden sicherlich Ihre Chancen nicht verbessert für 2,5 Monate noch in ein Beschäftigungsverhältnis zu kommen.
Da sind meiner Meinung nach die Chancen für Sie größer, dieses für die verbleibenden 8 Monate ohne diese Maßnahme zu erreichen. Diese Maßnahmen versprechen bei jüngeren Arbeitslosen sicherlich höhere Erfolgsquoten, da diese länger Zeit haben von der gewonnen Erfahrung zu profitieren.
Allerdings hoffe ich sehr, dass es nicht um das Beschönigen der Arbeitsmarktstatistik geht, auch wenn mir mit den vorliegenden Informationen keine sinnvolle Alternative einfallen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Franke