Beim Kandidatencheck geben sie eine neutrale Antwort zu der Abschaffung des § 218. Mich würde Ihre Ausführliche Position zu dem Thema interessieren?

Hallo und danke für die Frage.
Meine Antwort ist neutral, weil ich die Frage für schlecht gestellt halte (was in den anderen Fällen von neutralen Antworten ähnlich ist).
Ich bin ausdrücklich für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und halte es für falsch, das Schwangerschaftsabbrüche zur Zeit generell als Straftat gelten. Mir ist aber auch wichtig, dass wir als Gesellschaft anerkennen, dass hier ein ethisches Dilemma vorliegt und deswegen bin ich nicht für eine Abschaffung von §218 (ohne zu wissen was dann an dessen Stelle treten sollte) sondern für eine Reformation, angelehnt an die Gedanken aus §218/218a, ausdrücklich ohne die Strafbarkeit aus §218.
Konkret heißt das: In der ersten Zeit einer Schwangerschaft, soll eine Frau ausschließlich alleine darüber bestimmen dürfen was mit der Schwangerschaft wird. Ab einem bestimmten Zeitpunkt (und mir fehlt hier ausdrücklich Fachwissen/Einblick dazu was ein sinnvoller Zeitpunkt ist) müssen wir aber auch die Interessen des werdenden Kindes im Auge haben und deshalb müssen dem Recht auf Schwangerschaftsabbruch Grenzen gesetzt werden. Was genau dann aber eine sinnvolle und gesellschaftlich erwünschte Grenze ist, kann ich mangels Einblick aber nicht beurteilen, bzw halte ich für eine gesellschaftlich zu beantwortende Frage.
Deshalb ist meine Antwort neutral, weil ich für die Abschaffung der Strafbarkeit bin aber mir dann die differenzierte Betrachtung fehlt.