Frage an Jonas Paul von Monika F. bezüglich Familie
Lieber Herr Paul,
ich möchte Sie am Sonntag gerne wählen, vieles wofür Sie eintreten stimmt mit meinen Ansichten sehr überein, bis hin zum Garten auf Gut Hebscheid.
Hinsichtlich der Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung bin ich aber nicht ganz auf Ihrer Linie: Kita-Plätze und Tageselternplätze werden i.d.R. bei zudem knappem Angebot in Aachen zum 1.8. vergeben. Was aber tun, wenn das Kind schon im Frühjahr seinen ersten Geburtstag feiert und die Elternzeit ausläuft? Klagen? Ich arbeite Vollzeit, mein Mann hätte für den Übergangszeitraum von Frühjahr bis Sommer das Betreuungsgeld (das 2016 schon gekippt war) beantragt. Hält das meinen Sohn, der im Bildungssystem mehrheitlich auf Frauen trifft, von der frühkindlichen Bildung ab, wenn der Vater mit ihm die Krabbelgruppen besucht und Verantwortung übernimmt?
Noch Eines: Haben Eltern denn wirklich eine Wahlfreiheit? Alle sind gezwungen, rasch wieder zu arbeiten, damit man - auch als AkademikerInnen - über die Runden kommt. 150€ sind doch dabei keine ernsthafte Argumentationsbasis, lediglich ein Taschengeld. Gleichzeit ist eine Vollzeittätigkeit beider Elternteile nur auf Kosten irgendeines oder aller Familienmitglieder möglich, so unsere Erfahrungen. Mein Mann und mein Sohn, seit dem 1. Geburtstag in Betreuung, haben beide ihre "Arbeitszeit" reduziert, damit sie sich viel sehen können und die Primärsozialisation in der Familie stattfindet, nicht vorrangig durch die (durch die neue Satzung für Tagespflegepersonen gebeutelte) Tagesmutter, der ich im Monat mehr bezahle, als das Betreuungssgeld eingebracht hätte.
Daher meine Position: Ein Betreuungsgeld ist nicht automatisch gleichzusetzen mit größerer Wahlfreiheit, der Benachteiligung von Frauen und der Bildungsabschottung von Kindern.
Wie argumentieren Sie hierzu, als Vater?
Mit freundlichen Grüßen und Erfolgswünschen aus Burtscheid,
M. F.
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Frage. Als Vater zweier kleiner Kinder weiß ich um die Bedeutung eines ausreichenden und guten Betreuungsangebots. Da, wie sie richtig anmerken, Kita-Plätze zum 01.08. vergeben werden, besteht über die familiäre Tagespflege auch die Möglichkeit unterjährig einen Betreuungsplatz für u-3-Kinder zu erhalten.
Der Ausbau der u3-Versorgung ist mit starker Unterstützung des Landes NRW in den letzten Jahren zügig vorangeschritten. In der Stadt Aachen haben wir derzeit eine Versorgungsquote im Bereich der u3-Plätze von über 40 %, darin sind auch die unter einjährigen Kinder eingerechnet, die keinen Rechtsanspruch haben. Damit haben wir hier bereist viel erreicht. Aber selbstverständlich muss der Ausbau weiter forcieret werden, da die Zielquote von 50 % noch nicht erreicht ist. Aus diesem Grund machen wir auch Druck auf die Mehrheitsfraktionen im Rat der Stadt, sich stärker für den Ausbau zu engagieren.
Auf Landesebene setzen wir uns dafür ein, dass in den nächsten Jahren weiter v.a. der Ausbau und die Qualitätssteigerung der Kitas Vorrang hat. Dazu brauchen wir neben finanzieller Unterstützung der Kommunen v.a. auch eine vernünftige finanzielle Ausstattung der Kita-Träger.
Mittlerweile fließen rund 430 Millionen Euro Betreuungsgeld der Bundesregierung in Ausbau sowie in Personal und Sachkosten unserer Kindertagesstätten. Ich denke, dass diese Förderung der Kinderbetreuungsangebote den Eltern mehr hilft, als ein monatliches Betreuungsgeld von 150 €. Damit wird die Betreuungssituation in NRW strukturell und langfristig verbessert und gefördert.
Mit freundlichen Grüßen
Jonas Paul