Jonas Aust
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Frage von Johannes T. •

Frage an Jonas Aust von Johannes T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Aust,

leider haben sie meine Frage nicht beantwortet!

So sollte es sein: Gewaltenteilung bezeichnet die Aufteilung der staatlichen Gewalt in mehrere Gewalten, die sich gegenseitig kontrollieren und beschränken und die von verschiedenen Personen bzw. Staatsorganen ausgeübt werden. Dabei wird zwischen legislativer (gesetzgebender), exekutiver (vollziehender) und judikativer (rechtsprechender) Gewalt unterschieden. Die Gewaltenteilung ist im Grundgesetz als ein Prinzip des deutschen politischen Systems festgelegt.

Gewaltenteilung, Quelle: http://www.bundestag.de/service/glossar/G/gew_teilung.html

Und das ist die Realität: Die Staatsanwaltschaften sind nicht unabhängig, sondern weisungsgebunden. Die Justizminister haben einen entscheidenden Einfluss. Der Justizminister ernennt und befördert die Staatsanwälte und zwar jeden, vom Generalstaatsanwalt bis in die unterste Ebene. Der Generalstaatsanwalt gilt sogar als politischer Beamter, der jederzeit ohne Angabe von Gründen entlassen werden darf.
Jeder Justizminister kann Aufträge oder Weisungen an die Staatsanwälte erteilen oder einzelne Verfahren entziehen bzw. an andere Staatsanwälte übertragen.

http://www.theintelligence.de/index.php/politik/deutschland/2922-staatsanwaelte-an-der-leine-der-politik-ein-deutscher-skandal.html

Der Vorsitzende des Bundes der Richter und Staatsanwälte Reiner Lindemann hierzu: Der bestehende Zustand, nämlich die Verwaltung der dritten Staatsgewalt durch die zweite, entspricht nicht dem rechtsstaatlichem Gebot der Gewaltenteilung.

https://docs.google.com/viewer?url=http%3A%2F%2Fwww.richterverein.de%2Faktuell%2F110921.pdf

Ich wiederhole: Was gedenken Sie, Herr Aust, im Falle Ihrer Wahl - und natürlich auch ihre Partei zu tun, diesen GG-widrigen Zustand zu beseitigen und somit unserem Grundgesetz endlich zu seiner ihm gebührenden Geltung zu verhelfen?

Freundliche Grüße

Johannes Thiesbrummel

Antwort ausstehend von Jonas Aust
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