Frage an Johannes Zehfuß von Bernd R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Zehfuß,
kürzlich hat sich endlich auch der bekannte BGH- Richter (und Kommentator des Strafgesetzbuches) Prof. Dr. iur. Thomas FISCHER öffentlich für die Einführung des Wortprotokolls - und sogar der Videoaufzeichnung - in der Tatsacheninstanz
ausgesprochen (1).
Hierzu wüßte ich gerne wie Sie als Mensch mit bodenständigen Beruf und Politiker hierzu stehen?
Gibt es nachlesbare Vorschläge Ihrer Partei zur - meines Erachtens überfälligen- Änderung der Strafprozeßordnung, vielleicht auch der ZPO, in eine solche Richtung?
Falls nicht: Was spricht gegen solche Initiativen?
Gehe ich fehl in der Annahme, namhafte Rechtsanwender würden nach Aktivitäten der Legislative -im Interesse der Bürger wie des Ansehens der Justiz- regelrecht rufen?
Wem genau nützt denn noch der Verzicht auf die ausgezeichneten Möglichkeiten der Videodokumentationen (auch bei Psych. Begutachtungen im informierten Einverständnis der Probanden, vgl. Anfrage seitens des Vereins Anti-Korruption.Reformation 2014 e.V. vom 3.1.2015, Link 2) in Gerichtsverfahren?
Ich bitte Sie höflichst um wahrheitsgemäße und vollständige - sachkundige - Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rieder
2. Vorsitzender des Vereins Anti- Korruption.Reformation 2014 e.V.
1) Auf Nachfrage des Berliner Strafverteidigers SEYDEL bei Zeit online, h 1:15: 35 hier:
http://www.zeit.de/video/2015-10/4568815641001/bundesrichter-ich-bin-kein-wutbuerger
2) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_katarina_barley-778-78009--f448111.html#q448111