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Frage von Claudia K. •

Frage an Johannes Röring von Claudia K.

Sehr geehrter Herr Röring,

als Mitglied Ihres Wahlkreises habe ich ohne Überraschung feststellen können, dass Sie für die Vorratsdatenspeicherung gestimmt haben.

Falls ja, möchte ich gern wissen, mit welcher Begründung Sie mich, meinen Mann, meine Familie bezichtigen, in der Zukunft ein Verbrechen zu begehen. Haben wir Ihnen dafür einen Anlass gegeben?

Das EuGH hat die VDS als grundrechtlich und menschenrechtlich(!) nicht durchführbar und zulässig bezeichnet. Ist das für deutsche Abgeordnete nicht bindend? Und warum hat SPD-Justizminister dieses Thema noch im Januar (nach dem EuGH-Urteil) für erledigt erklärt, wenn doch jetzt alles wieder "toll" ist? Eventuell nur ein "Profalla", damit die Bürger schön stille halten und sich anderen Themen zuwenden?

Sehr geehrter Herr Röring, ich bitte höflichst darum, dass Sie meine Fragen nicht mit dem üblichen "Geschwätz" beantworten. Weder in der Strafverfolgung noch präventiv hat die VDS bisher nennenswerte Erfolge gebracht, die eine derartige Verletzung der Rechte der Bürger in Deutschland rechtfertigen. Jegliche Behauptungen der Politik, dass es solche Erfolge gegeben habe, haben sich bisher als gelogen oder übertrieben erwiesen. Bitte ersparen Sie mir auch, dass es "nur" Meta-Daten sind und "nur" 10 bzw. 4 Wochen. Ich weiß, was Meta-Daten sind und was man damit tun kann. Und ich begreife durchaus, dass damit "nur" gesagt wird, dass zu jederzeit ein 10 bzw. vierwöchiges Bewegungs- und Kommnunikationsprofil vorhanden ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Claudia Kranenburg

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