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Frage von Reinhold H. •

Frage an Johannes Jung von Reinhold H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Jung,
Seit Jahren wird die Frage der Finanzierung des Deutschen Gesundheitswesens heiß diskutiert. Viele Einrichtungen beanspruchen Geld, viel Geld aus dem großen Topf. Eine davon sind die Kassenärztlichen Vereinigungen, meines Erachtens eine Standesorganisation der Ärzte, welche die Aufgabe haben, die eingereichten Arztrechnungen auf ihre Richtigkeit zu prüfen und dann die Krankenkassen z.B. die AOK anzuweisen, die Beträge auszuzahlen.
Diese Kassenärztlichen Vereinigungen unterhalten einen großen Verwaltungsapparat mit Spitzengehältern für die Leitung. Doch vertreten Sie als Standesverinigung in erster Linie die Interessen der Ärzte und können daher gar nicht objektiv und im Interesse der Beitragszahler und Patienten prüfen.

Meine Fragen:
1. Prüfen die Krankenkassen die eingereichten Rechnungen der Ärzte erneut? (Dann wäre das zwar eine wünschenswerte Kontrolle, aber eben doch eine unnötige Doppelarbeit.).

2. Warum ergreifen unsere für die Allgemeinheit tätigen Volksvertreter, und gearde Sie als Spezialist für Soziales, nicht die Initiative zur Abschaffung dieses Wasserkopfes?

3. Wieviele € beträgt das Verwaltungs-Budget der kassenenärztlichen Vereinigungen in der BRD jährlich?

Vielen Dank für Ihre hoffentlich instruktive Antwort.

Professor Reinhold Härdle.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Professor Härdle,

besten Dank für Ihre Fragen zu den Kassenärztlichen Vereinigungen. Hier meine Antworten:

Zu 1.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und nicht nur reine Standesvertretung. Sie reichen auch nicht die Rechnungen an die Krankenkassen weiter, sondern sie bezahlen sie. Während bspw. Krankenhausleistungen über Fallpauschalen direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden, schließen bei den niedergelassenen Ärzten die Verbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen in jedem Bundesland mit den Kassenärztlichen Vereinigungen einen Gesamtvertrag, in dem die Einzelheiten der vertragsärztlichen Versorgung, der Vergütung durch den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und Verfahren zur Abrechnungsprüfung geregelt werden. In der Regel wird eine Pauschalvergütung vereinbart. D.h. die Krankenkassen überweisen eine vereinbarte Summe an die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Die KV wiederum ist für die Honorarverteilung zuständig. Diese basiert auf Punktwerten unter Berücksichtigung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM). Kurzgefasst überweist die Kasse eine Kopfprämie je Versicherten und Monat quartalsweise an die KV. Der Arzt reicht dann seine in Punkten ausgedrückten, erbrachten Leistungen bei der KV ein, die KV bewertet diese Punkte mit Euro und überweist das Geld dem Arzt. Sind insgesamt viele Punkte im KV-Bereich aufgelaufen, sinkt der Punktwert. Nach §106 und § 106a SGB V führen KVen und Kassen sowohl Wirtschaftlichkeits- als auch Abrechnungsprüfungen durch. Es ist eine Gemeinschaftsaufgabe von KVen und Kassen, die dazu gemeinsam Richtlinien erlassen und Prüfungs- und Beschwerdeausschüsse einsetzen, die von einer Geschäftsstelle unterstützt werden. Es werden Zufälligkeitsprüfungen nach Stichproben sowie Auffälligkeitsprüfungen bei Überschreiten von vorgegebenen Richtgrößen vorgenommen.

Zu 2.
Abschaffung der KV ist unterstützenswert. Sie sind die größten Blockierer bei der Einführung von transparenten Vergütungssystemen. Die Kassen sollten direkt mit den Ärzten abrechnen, bspw. indem sie Versorgungsgebiete ausschreiben und dann die Ärzte pauschal bezahlen oder indem Ärzte über Fall- oder Komplexpauschalen mit Qualitätszuschlägen bezahlt werden. Gute Qualität sollte honoriert, schlechte sanktioniert werden.

Zu3.
Die Verwaltungskosten der KVen, mit ihren über 10000 Mitarbeitern, summieren sich jährlich auf etwa 550 Mio Euro.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Jung