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Frage von Fridolin H. •

Frage an Johannes Jung von Fridolin H. bezüglich Recht

Der Bundespräsident hat zwei Gesetze wegen Bedenken der Verfassungswidrigkeit nicht unterschrieben (Teilprivatisierung Flugsicherung, Verbraucherinfogesetz) und die Regierung hat die Verfassungswidrigkeit des beschlossenenen Nichtrauchergesetzes selbst erkannt. Ist eine Bundesjustizministerin, die die Regierung drei mal "ins Verfassungs-Messer" laufen läßt, wirklich als zukünftige Bundesverfassungsrichterin denkbar ???

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Höfele,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. Dezember 2006.

In Ihrem Schreiben bemängeln Sie, dass es wiederholt in der Gesetzgebung zu verfassungswidrigen Gesetzen bzw. zum Scheitern von Gesetzesentwürfen gekommen ist und stellen die Qualität von Frau Justizministerin Zypries als evtl. künftige Verfassungsrichterin in Frage.

Aus meiner Sicht ist es so, dass sich Politiker dem Grundgesetz verpflichtet fühlen und verpflichtet sind zur Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung zu stehen. Das der Bundespräsident manches mal anderer Meinung ist, als die Bundesregierung bzw. als der Deutsche Bundestag ist für mich aber eher Ausfluss einer Demokratie, die auch tatsächlich überwacht wird und eben nicht zwangsläufig eine juristisch minderwertige Qualität als Hintergrund hat. Dieses Recht steht dem Bundespräsident auch nach dem Grundgesetz zu. Problematisch ist, dass der Bundespräsident mit der sog. „Nichtausfertigung“ von Gesetzen auch deren Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht verhindert.

Daher kann ich Ihre Einschätzung nicht teilen. Frau Zypries hat im Laufe ihrer Karriere oftmals bewiesen, dass sie nicht nur als Politikerin sondern auch als Beamtin im Staatsdienst enrorme juristische Qualitäten aufweist. Nur so ist es mir erklärbar, dass Frau Zypries in den Jahren 1988 bis 1990 als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundesverfassungsgericht tätig gewesen ist. Auch die Damen und Herren Verfassungsrichter entscheiden selten „zu null“, auch dort gibt es abweichende Meinungen, Mehrheits-, Sonder- und Minderheitsvoten.

Falls Sie noch weitere Fragen haben können Sie sich selbstverständlich gerne jederzeit an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Jung, MdB