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Frage von Matthias E. •

Frage an Johannes Jung von Matthias E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Jung,

zu dem von ihnen befürworteten ZugErschwG einige Fragen:
1. Halten Sie ein Stopp-Schild für nützlich um den Missbrauch von Kindern zu verhindern?
Was sagen sie zu der Aussage zahlreicher Experten, dass das Stopp-Schild sogar von Laien innerhalb weniger Sekunden umgangen werden kann? Falls sie nicht der Meinung sind, das Stopp-Schild sei in der Praxis wirkungslos, inwieweit haben Sie einen informationstechnischen Hintergrund, dies besser als die erwähnten Experten beurteilen zu können?
2. Glauben bzw. befürworten Sie, dass diese Zensureinrichtung in naher Zukunft auch für andere Seiten(rechtsextreme Inhalte, "Killerspiele", Gewaltdarstellung) usw. genutzt werden wird?
3.Glauben sie nicht, dass dieses Gesetz die Gewaltenteilung, die in Art. 20 des Grundgesetzes festgeschrieben ist, aufhebt, da keinerlei Kontrollmöglichkeit über das BKA besteht?

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Erb

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Erb,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 12. August 2009.

Zu Ihren Fragen im Einzelnen:

1. In einem haben Sie Recht: Die Zugriffsperrung – oder „Stopp-Schild“, wie Sie es nennen – kann umgangen werden. Dies bedeutet aber nicht, dass diese Maßnahme ineffektiv ist. Denn ein Teil der Zugriffe wird dadurch auf jeden Fall verhindert. Weiterhin – und das ist mindestens genauso wichtig – wird durch die Zugriffssperrung die Hemmschwelle, die in den letzten Jahren bezüglich der Kinderpornographie deutlich gesunken ist, wieder signifikant erhöht. Nur so können wir diejenigen schützen, die hilflos sind und deren Leiden durch die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet verstärkt wird: die Kinder.

2. Das verabschiedete Zugangserschwerungsgesetz ermöglicht keine Ausweitung auf andere Bereiche. Im Gegenteil: Eine Ausweitung wird sogar deutlich ausgeschlossen. Leider wird das in den meisten Berichten und Diskussionen ausgelassen. Dies ist aus meiner Sicht aber ein zentraler Punkt, den die SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen zum Gesetzentwurf durchgesetzt hat.

3. Hierzu möchte ich auf meine Antwort vom 29.06.2009 verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Jung