Frage von Enrico H. • 06.09.2005
Frage an Johannes Jung von Enrico H. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Jung,
nach Wegfall des §23 Abs 6a StVZO, was ursprünglich ein Steuerschlupfloch für schwere Geländewagen, die sog. SUV, stopfen sollte, wird nun leider deutlich, dass Wohnmobile mit einer Vervielfachung ihrer KFZ-Steuer rechnen müssen. Wohnmobile sind aber weder im Fahrverhalten, in der üblichen Nutzung, aufgrund ihrer Fahrgestelle oder in ihrer Lebensdauer mit PKW´s vergleichbar.
Die KFZ-Steuer ist zwar Ländersache, die nötigen Gesetze werden aber im Bundestag verabschiedet. Wie stehen Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Enrico Hüneborg
Antwort ausstehend von Johannes Jung SPD