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Johannes Hunger
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Frage von Moritz B. •

Unterstützen sie einen Antrag auf Verbot der AfD durch den Bundestag, den Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M. B.,

ich danke Ihnen für Ihre Frage. Ich bin sehr froh darüber, dass sich unsere Demokratie nach den Schrecken der NS-Diktatur eine Verfassung, unser Grundgesetz, und die Freiheitlich Demokratische Grundordnung gegeben und damit wehrhaft gegen die Feind*innen der Demokratie gemacht hat. Parteien, Organisationen und Gruppen, die das Grundgesetz und die Freiheitlich Demokratische Grundordnung nicht nur ablehnen, sondern diese aktiv abschaffen wollen, können damit verboten werden.

Wie Sie in Ihrer Frage schon richtig formulieren sind Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung antragsberechtigt beim Bundesverfassungsgericht. Entscheidend für einen solchen Antrag wären für mich zwei Dinge:

 

1) Dass die Vorraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt sind. Hier gibt es durchaus Stimmen, die das als gegeben ansehen, deren Argumentation ich folgen kann.

2) Dass es eine sichere Mehrheit in Bundestag, -regierung oder -rat besteht. Das sehe ich im Moment nicht gegeben.

 

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass eine wehrhafte Demokratie, wie unsere, auch ihrer Wehrhaftigkeit nutzen muss, um gegen diejenigen vorzugehen, denen sie zuwider ist und die an ihren Grundpfeilern sägen. Ich kann einem solchen Antrag viel abgewinnen. Allerdings muss vermieden werden, dass ein Verbotsverfahren scheitert und damit zum Triumph der extremen Rechten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Hunger