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Johannes Fechner
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Frage von Cornelia S. •

Wann plant der Rechtsausschuss, bzw. die Regierung notwendige Ergänzungen zu den teilweise schlechten Änderungen (zum 01.12.2020) des Wohnungseigentumsgesetz?

Sehr geehrter Herr Fechner,
durch Änderung des früheren Wohnungseigentumsgesetz wurden Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren deutlich benachteiligt. Bis 30.11.2020 waren bei Beschlussanfechtungsklagen die übrigen Eigentümer die Beklagten. Damit war die Kostentragung eindeutig, wenn die Klägerseite das Verfahren gewonnen hat. Durch die Änderung seit 01.12.2022 ist nun aber die Eigentümergemeinschaft die Beklagte. Wenn die Klägerseite das Verfahren gewinnt, müsste aber die Klägerseite dennoch einen Teil der Prozesskosten mittragen, als Teil der Eigentümergemeinschaft. Das ist eine extreme Ungerechtigkeit. Es ist daher dringend erforderlich, dass im Wohnungseigentumsgesetz ergänzt wird, dass die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Wohnungseigentumsgesetz. Das von Ihnen angesprochene Prozedere bei Beschlussanfechtungsklagen ist in der Tat an dieser Stelle kritikwürdig. Wir als SPD-Bundestagsfraktion wollen hier gern nachbessern und klarstellen, dass der Kläger nicht mehr im Falle des Gewinnens als Teil der Eigentümergemeinschaft Teile der Kosten mittragen muss. Wir sind derzeit mit dem Bundesministerium der Justiz in Kontakt und loten aus, wie wir zu einer Änderung kommen können. Ein genauer Zeitplan dafür existiert derzeit noch nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Fechner

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