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Johannes Fechner
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Frage von Matthias N. •

Frage an Johannes Fechner von Matthias N. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Fechner,

laut "abgeordnetenwatch" haben Sie nicht für den Antrag der Grünen gestimmt, der endlich ein Fracking-Verbot erreicht hätte.
Bitte erklären Sie mir Ihr Abstimmungsverhalten. Ihr Wahlkreis liegt zu erheblichen Teilen auf einem der größten Grundwassereservoire Deutschlands - für das jedoch Fracking-Interessen bestehen. Als süddeutscher Abgeordneter sollte Ihnen auch bewußt sein, was Fracking in Oberschwaben und dem seenahen Baden anrichten kann, falls Abwässer in den Bodensee gelangen sollten.

Ich bin entsetzt von Ihrem Abstimmungsverhalten !

Schwer von Ihnen enttäuscht, Matthias Nötscher, Waldkirch

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Nötscher,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre offenen Worte. Auch ich bin sehr enttäuscht, dass wir noch immer kein Gesetz zum weitgehenden Verbot von Fracking geschaffen haben.

„Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen.

Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potentiellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen.

Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß des Koalitionsvertrags eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an. Diese Zusammenarbeit ist im Grünen-Antrag nicht in diesem Sinne geregelt.

Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch-legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen.

Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten, herkömmlichen Erdgasförderung.

Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen.

Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit der Union und erwarte vom Koalitionspartner, das weitestgehend ausgehandelte Regelungspaket zum weitest gehenden Verbot von Fracking zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden. Der von Ihnen zurecht eingeforderte dringend notwendige Schutz des Bodensees als Trinkwasserreservoir ist im von den Koalitionsfachpolitkern ausgehandelten Gesetz ausdrücklich gewährleistet. Diese war uns als SPD ein enorm wichtiger Aspekt, weshalb ich wie gesagt auf die Einsicht der Union hoffe, dieses Gesetz schnellstmöglich im Bundestag beschließen zu können.

Der Schwachpunkt der Oppositions-Anträge bestand darin, dass keinerlei Regelungen zu den für uns wichtigen Mitspracherechten der Länder und Kommunen enthalten sind. Über die Köpfe von Landtagen und Gemeinderäten hinweg kann so ein wichtiges Thema, wie die Zulassung von Fracking, doch nicht entschieden werden. Auch zu Transparenzpflichten oder Fragen des Wasserhaushalts- und Naturschutzrechtes schweigen die Anträge. Dass die Grünen in jenen Ländern, in denen sie regieren, nicht effektiv gegen Fracking vorgehen, zeigt die Scheinheiligkeit ihres Antrages.

Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher - allein taktisch motivierter Winkelzug - wird der Problematik nicht gerecht. Parteitaktische Süppchen zu kochen und die Bürgerinnen und Bürger bei diesem sensiblen Thema derart zu verunsichern, ist völlig unangebracht. Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab.

Die Fracking-Technologie wird aus meiner Sicht keine Zukunft haben, wie man in den USA schon sehen kann, wo diese Technik auf dem Rückzug ist und Firmen, die in Fracking investieren, erhebliche finanzielle Schwierigkeiten haben. Das Ziel unserer Energiepolitik in Deutschland muss das Vorantreiben der erneuerbaren Energien und der Ausstieg aus der Kohlekraft sein.

Für Ihre kritische Anfrage danke ich Ihnen und darf mir erlauben, Sie zur hoffentlich bald anstehenden Abstimmung über das Fracking-Gesetz der Koalition zu informieren und - wenn es zeitlich passt - Ihnen Karten für die Tribüne im Reichstag zu organisieren, damit Sie die Abstimmung direkt verfolgen können.

Mit freundliche Grüßen

Johannes Fechner

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