Frage an Johannes Brink von Wolfgang K. bezüglich Verkehr
Straßenbau und Abwasserentsorgung gehören zur öffentlichen Daseinsvorsorge und sind damit gesamtgesellschaftliche, aus Steuermitteln zu finanzierende Aufgaben. Für die Umsetzung ist eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und der Thüringer Kommunalordnung erforderlich. Eine Mindestforderung wäre die Änderung des § 54 Abs. 2 ThürKO (Einnahmebeschaffungsgrundsatz) nach dem Beispiel des Freistaates Sachsen von einer Soll- in eine Kannbestimmung, wonach die Kommunen über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen selbst entscheiden können.
Hier die Fragen:
1. Werden Sie sich als Partei/Wählergemeinschaft für die Abschaffung der Zwangsbeiträge für Abwasserentsorgung und Straßenausbau im Thüringer Landtag einsetzen und aussprechen und werden Sie dementsprechend im Thüringer Landtag für die Änderung der maßgeblichen Gesetze abstimmen?
Ja O Nein O
2. Werden Sie sich nach dem Beispiel des Freistaates Sachsen als Übergangslösung für eine
Änderung der entsprechenden Gesetze einsetzen und aussprechen, wonach die Kommunen über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen selbst entscheiden können, indem die Satzungen nicht erlassen werden?
Ja O Nein O
3. Werden Sie sich als Partei/Wählergemeinschaft für die Änderung der Thüringer Verfassung im Thüringer Landtag einsetzen und aussprechen, um zukünftig Volksbegehren und Volksentscheide über Abgaben und Gebühren zu ermöglichen?
Ja O Nein O
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Wolfgang Kleindienst