Johanna Jensen
MLPD
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Frage von Manfred K. •

Verpflichtet das Sozialstaatsprinzip nicht den fehlenden Mangel an Rechtskenntnis, Mittel für Gewerkschaftsbeiträge und einer Rechtsschutzversicherung nach dem Fürsorge- und Schutzgebot auszugleichen?

Mein Vorschlag:
Die o.g. Arbeitnehmer werden in der Regel nach der Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse bei der Job-Agentur oder dem Sozialamt vorstellig. Da müssen sie umfangreich ihre Vermögensverhältnissen offenbaren. Die letzten Verdienstbescheinigungen sind Bestandteil der Prüfung. Es wäre daher ein Leichtes für die v.g. Stellen in die bestehenden Prüfprozesse den Arbeitsschritt der Prüfung des geldwerten Urlaubsanspruches einzugliedern und ggf. auch durchzusetzen.

Antwort von
MLPD

Lieber Herr K.,

Ich bin auf jeden Fall dafür, dass Beschäftigte einen besseren Zugang zu rechtlicher Beratung und Vertretung bekommen. Gewerkschaftsmitglieder genießen eine arbeitsrechtliche Vertretung. Mehr kostenlose Angebote zur Aufklärung und/oder juristische Erstberatung sind auch fördernswert. Allgemein lehne ich den Begriff "Sozialstaat" ab, den in Wirklichkeit leben wir im staatsmonopolistischen Kapitalismus. Das bedeutet, dass sich die Monopole den Staat vollkommen untergeordnet haben und die Organe der Monopole (BDI, Arbeitgeberverbände etc.) mit denen des Staates verschmolzen sind. Hier gilt es, im Interessen aller werktätigen Menschen, für mehr demokratische Rechte und Freiheit zu kämpfen, die in der Regel immer im Gegensatz zu den Monopolinteressen stehen. Das schließt nicht aus, dass in diesem kapitalistischen Rahmen, echte Verbesserungen erreicht werden können. Es gibt auch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe beim Staat zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Johanna Jensen