Frage an Johann Mayer von Karlheinz B. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Mayer,
wir sind eine Familie mit drei Kindern. Meine Frau und ich hatten uns vor 16 Jahren entschieden, dass wir das klassische Familienmodell leben wollen: meine Frau als Familienmanagerin, die leider kein Gehalt von der Gesellschaft dafür erhält und ich als Angestellter, der dafür Geld erhält.
Wir sind der Überzeugung, dass Frauen und Männer echte Wahlmöglichkeit bezüglich der Familien- und Berufsgestaltung haben müssen, ohne finanzielle Einbußen zu erleiden.
Wie stehen sie als Politiker der GRÜNEN dazu, dass Frauen und Männer, die sich für die Arbeit innerhalb der Familie entscheiden, bei Gehalt, Steuerabzugsmöglichkeiten und Rentenansprüchen benachteiligt sind und wie würden Sie die Ungleichheit beseitigen?
Sehr geehrter Herr Binner,
Generell trete ich natürlich für die Wahlfreiheit ein. In Bayern gibt es diese Wahlfreiheit- vor allem in den landlichen Regionen-dehalb nicht, weil durch fehlende Krippenplätze ein Elternteil oft gar keinen Beruf ausüben kann.Ein erstes Ziel ist es deshalb, einflächendeckendes Angebot zur Kinderbetreuing von 0-3 Jahren zu schaffen. Ein staatlich garantiertes Einkommen für Eltern oder ein generelles Grundeinkommen ist nicht das Ziel, denn sie sind schlichtweg nicht finanzierbar. Es gilt vielmehr, möglichst vielen Menschen dabei zu unterstützen, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können. Diejenigen, die das nicht können (Krankeit, Alter,Arbeitslosigkeit), haben Anspruch auf Hilfe durch die Allgemeinheit. Aus diesem Grund sollen die Regelsätze für Alg II erhöt werden eine Kindergrundsicherung und eine Grundrente eingeführt werden. Diese Schritte sind nötig um die Armut zu bekämpfen.
Im übrigen gibt es für Familien durchaus staatliche Unterstützung, Die Steuervorteile bei Ehegattensplitting das Kindergeld und beitragsfreie Krankenversicherung. Kindererziehungszeiten für die ersten 3 Lebensjahre werden mit dem Durchschnittseinkommen in der Rentenberechnung berücksichtig. Wobei die Kindererziehungszeiten für die Rentenversicherung wesentlich verlänger werden sollten, z.B. bis zum 10. Lebensjahr. Diese 7 Jahre werden nur als Berücksichtigungszeit, ohne Beitrag, in die Rentenberechnung mit einbezogen.
Ich hoffe ich konnte ihre Frage ausreichend beantworten,
Mit freundlichen Grüßen
Mayer Johann