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Frage von Marcus R. •

Frage an Jörn Wunderlich von Marcus R. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Wunderlich,

Nach den Plänen der letzten Innenministerkonferenz soll es ein komplettes Herstellungs- und Verbreitungsverbot für Spiele, die unter folgende Definition fallen, geben: "Für Spiele, bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist, ein ausdrückliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot so schnell wie möglich umzusetzen."

1. Wie ist Ihre Meinung zu diesem Thema, brauchen wir ein Verschärfung der Gesetze in diesem Bereich?

2. Sehen sie weitere Gefahren im Zusammenhang mit Computerspielen (z.B. Suchtgefahr)?

3. Welche persönlichen Erfahrungen haben sie mit Computerspielen gemacht? Würden sie Ihren Kindern erlauben am Computer Spiele zu spielen?

Vielen Dank für Ihre Ausführungen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Röder

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Sehr geehrter Herr Röder,

Ihre Fragen zum Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Spielen, "bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist", beantworte ich wie folgt:

1. Wie ist Ihre Meinung zu diesem Thema, brauchen wir eine Verschärfung der Gesetze in diesem Bereich?

Eine Verschärfung der bestehenden Gesetze halte ich nicht für erforderlich. Vielmehr gilt es nach meiner Auffassung, die bestehenden Gesetze konsequent umzusetzen und im gleichen maße die freiwillige Selbstkontrolle als auch die Medienkompetenz Erwachsener zu stärken..

2. Sehen sie weitere Gefahren im Zusammenhang mit Computerspielen (z.B. Suchtgefahr)?

3. Welche persönlichen Erfahrungen haben sie mit Computerspielen gemacht? Würden sie Ihren Kindern erlauben am Computer Spiele zu spielen?

Ihr Einverständnis voraussetzend erlaube ich mir, Frage 2. und 3. zusammen zu beantworten.

Aus meiner Sicht ist die Suchtgefahr nur eine Gefahr aus einem gesamten Komplex, denen Kinder oder Jugendliche bei uneingeschränkten Computer- oder Videospielen ausgesetzt sein können. Deshalb sollte mit pädagogischen Maßnahmen gegen gesteuert werden. Das heißt für mich u.a., dass Kinder oder Jugendliche zeitlich begrenzt und altersgerechte Spiele nutzen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörn Wunderlich