Jörn Kampmann
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Frage von Holger B. •

Frage an Jörn Kampmann von Holger B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Wie sehen Sie die derzeitige Praxis von befristeten Arbeitsverträgen? Sollten Arbeitgeber der öffentlichen Verwaltung von Befristungen nur in Einzelfällen gebrauch machen, oder die Möglichkeit erweitert ausschöpfen?

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

es gibt zweifellos Fallgestaltungen, in denen eine Befristung von Arbeitsverträgen geboten ist. Insbesondere wären hier Vertretungen oder projektgebundene Arbeitsplätze zu nennen. Von derartigen Fällen abgesehen bin ich aber ein Gegner von befristeten Arbeitsverträgen. Dies natürlich in erster Linie aufgrund der Nachteile, die für den jeweiligen Beschäftigten mit einer Befristung verbunden sind. Eine Befristung führt zu Unsicherheit und ist zudem ein großes Hemmnis für die Lebensplanung. So ist etwa erkennbar, dass junge Menschen immer später Familien gründen und sich für Kinder entscheiden. Das hat nach meiner Überzeugung viel damit zu tun, dass erst eine gewisse Sicherheit im Beruf und damit Planbarkeit für das weitere Leben abgewartet werden. Diese Entwicklung ist alles andere als erfreulich.

Neben den negative Folgen der befristeten Beschäftigung für die Beschäftigten, ist die derzeitige Praxis nach meiner Einschätzung aber auch nachteilig für die Arbeitgeber. Wenn Arbeitsplätze befristet ausgeschrieben werden, fallen potenzielle Bewerberinnen und Bewerber mit Festanstellung bereits im Wesentlichen weg. Das sind vielfach Arbeitskräfte, die anderswo überzeugt und deshalb einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten haben. Im Ergebnis führt diese Ausschreibungspraxis daher dazu, dass sich im besonderen geeignete Arbeitskräfte erst gar nicht bewerben. Die Qualität des Bewerberkreises ist damit geringer, als sie sein könnte. Das schlägt mit der Zeit auch auf die Qualität der Belegschaft insgesamt durch. Daher bin ich mir sicher, dass das grundsätzlich unbefristete Ausschreiben von Arbeitsplätzen nicht nur gesellschaftspolitisch wünschenswert sondern auch im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber wäre.

Dies gilt im besonderen für die öffentliche Verwaltung, da die Attraktivität von Arbeitsplätzen in diesem Bereich nur sehr eingeschränkt über finanzielle Anreize erhöht werden kann. Daher ist es um so wichtiger, durch eine regelmäßig unbefristete Einstellung dafür zu sorgen, dass die öffentliche Verwaltung als Arbeitgeber wieder attraktiver wird. Daher sollte die befristete Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung die Ausnahme und auf die eingangs erwähnten Fallkonstellationen beschränkt bleiben.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben, stehe Ihnen aber für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Jörn Kampmann