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Frage von Iris E. •

Frage an Jörg Tauss von Iris E. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Tauss,

zunächst einmal mein aufrichtiges Mitgefühl für das, was Sie durch mediale Vorverurteilung erleiden müssen. Anscheinend gilt in unserem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung bei bestimmten Delikten nicht mehr, insbesondere wenn die Anklage nur ausführlich genug sich des Sprachrohres Presse bedient. Ich verstehe nicht, wie Pressevertreter vor Ihrem Anwalt umfassender über Details der Akten informiert sein können als Ihr eigener Anwalt (der erst später Akteneinsicht hatte). Es entbehrt nicht einer gewissen Tragik, dass dieses Fehlverhalten von Presse und Staatsanwaltschaft gerade Sie als ehem. Medienbeauftragten trifft. Da liegt einiges im Argen!

Meine eigentliche Frage: Ihr Fall zeigt überdeutlich, worunter viele normale Bürger auch zu leiden haben: Viele Vorschriften und Gesetze sind unklar und schwammig formuliert, und daran ist der Gesetzgeber (somit auch Sie) schuld. Ein schönes Beispiel ist dieser § 184 b Abs. 5 StGB. Während Sie und manche Journalisten und manche früheren Internet-Fahnder-Vereine sich durchaus als "Befugte"angesehen haben, so interpretieren andere (auch die Staatsanwaltschaft in Ihrem Fall) wiederum den § 184 b Abs. 5 StGB dahingehend, dass nur Polizei und Staatsanwalt "Berechtigte" seien (ich schieße mich übrigens Ihrer Sichtweise an). Aber: WARUM KANN DER GESETZGEBER NICHT EINFACH KLARER FORMULIEREN? Warum ist immer alles so kompliziert? Es gibt viele andere Vorschriften, Gesetze, die auch am Bürger vorbeiformuliert sind! Warum kann oder will man die Gesetze nicht entrümpeln, klarer formulieren, bereinigen, so dass es keinen Streit über Interpretationen gibt?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Ertan,

leider kann ich Ihnen keine Antwort darauf geben, warum offensichtlich Teile der Ermittlungsakten in die Oeffentlichkeit kamen, bevor ich sie selbst zur Kenntnis nehmen konnte. Diese Frage muss sicher noch geklaert werden.

Ihre Forderung nach verstaendlichen Gesetzen ist selbstverstaendlich berechtigt.Allerdings fuehren weitere Detailregelungen nicht unbedingt zu kuerzeren und damit verstaendlicheren Texten. Im uebrigen bin ich der Auffassung, dass meine langjaehrige dienstliche Befassung mit dem Thema auch den dienstlichen Zweck belegt. Hierzu habe ich mich auf Youtube in meinem kleinen Video und auch juengst in meiner auf www.tauss.de veroeffentlichten Stellungnahme geaeussert.

Mit freundlichen Gruessen
Joerg Tauss