Frage an Jörg Tauss von David G. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Tauss,
natürlch steht es hnen frei, meine Fragen zu beantworten oder es zu lassen.
Ich hatte meine Fragen ganz konkret auf Ihre Stellungnahme vom 11.03.2009 bezogen und Sie um die Aufklärung der dort enthaltenen Widersprüche gebten. Damit betreffen meine Fragen das staatsanwaltliche Verfahren nicht mehr Ihre Stellungnahme vom 11.03.2009, die auf Ihrer Homepage immer noch einzusehen.
Wie glauben Sie, dass der "Versuch" gelingen kann, "das Geschehen in den sachlich richtigen Kontext zu stellen" (S. 1 Ihrer Stellungnahme), wenn Sie sich einer Aufklärung der dort enthaltenen Widersprüche verweigern??
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Grewe,
ich bitte um Verstaendnis, wenn oeffentliche Stellungnahmen zum Verfahren und zu vermeintlichen Unvollstaendigkeiten nicht immer moeglich sind. Evtl. hilft Ihnen meine juengste Stellungnahme auf www.tauss.de weiter.
Mit freundlichen Gruessen
Joerg Tauss