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Frage von Hanns S. •

Frage an Jörg Tauss von Hanns S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Tauss
("sehr geehrter" will mir derzeit Ihnen gegenüber nicht über die Lippen kommen), vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin ein wenig erstaunt darüber, dass ausgerechnet derjenige Abgeordnete, der Rekordhalter in Sachen "derbe Zwischenrufe im Bundestag" ist, hier Höflichkeitstipps zum Besten gibt, freue ich aber über jedes neue Betätigungsfeld, das Sie für sich entdecken.
Sie haben geantwortet, sie hätten die Ämter in Partei und Fraktion anders als das Bundestagsmandat niedergelegt, um Zeit für eine Verteidigung zu haben. Bedeutet dies, dass Schadensabwendung von der SPD Ihnen also nicht wichtig ist und dass Sie insbesondere auch keinem innerparteilichen Kritiker nachgegeben haben oder nachgeben werden? Wie passt dies zu den Aussagen, dass Sie bis Ostern über einen Rückzug von der Kandidatur zum 17. Deutschen Bundestag nachdenken wollen? Trifft diese Pressemeldung doch nicht zu?
Außerdem sagen Sie, dass weil eine Verurteilung einen zwangsläufigen Mandatsverzicht nach sich zöge, Sie keinen Mandatsverzicht erklären, um keine Schuld einzuräumen. Diese Argumentation habe nicht nur ich nicht verstanden: Erstens - wieso wäre der Mandatsverzicht ein Schuldeingeständnis - der Verzicht auf die anderen Ämter soll das doch auch nicht gewesen sein. Andere Abgeordnete sind doch auch schon zurückgetreten, ohne damit eine strafrechtliche Verantwortung einzuräumen. Wie haben Sie dieses Argument also gemeint?
Und außerdem stellt sich mir die Frage nach der Zwangsläufigkeit des Mandatsverlusts bei Verurteilung, wie Sie geschrieben haben. Ausweislich § 45 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 StGB ist ein Mandatsverlust doch nur dann die Folge, wenn es wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr kommt. Wollten Sie in Ihrer Antwort also andeuten, dass Sie mit einer Verurteilung in dieser Höhe zumindest rechnen, es für möglich halten? Wollten Sie damit etwas über das Ausmaß einer möglichen Verstrickung in die Vorwürfe aussagen? Danke.
MfG H. Schmidt

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Sehr geehrter Herr Schmidt,

selbstverstaendlich muessen Sie mich nicht "ehren" und genau so selbstverstaendlich muss ich dessen ungeachtet auch auf Ihre teilweise sehr polemischen Fragestellungen nicht eingehen. Laege mir aber die SPD und deren moegliche Beschaedigung nicht am Herzen, haette ich nicht unverzueglich noch am Tage der Aufhebung meiner Immunitaet meine Aemter in Fraktion und Partei zur Verfuegung gestellt. Zum Thema Ostern habe ich mich uebrigens entgegen Ihrer Annahme nicht geaeussert.

Mit freundlichen Gruessen
Joerg Tauss