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Frage von Hanns S. •

Frage an Jörg Tauss von Hanns S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Herr Tauss,

ich verstehe Sie nicht! Angesichts der Kinderporno-Vorwürfe, die ich hier nicht hinterfragen, sondern der Untersuchung durch Staatsanwaltschaft und Gerichte überlassen möchte, haben Sie sich selbst für untragbar für alle Parteiämter gehalten. Sie haben unter anderem Ihren Posten als Generalsekretär abgegeben - offenbar um Schaden von der Partei abzuwenden. Meine Frage geht aber dahin, warum Sie beim Abgeordnetenmandat anders gehandelt haben: Haben Sie nicht dieselbe Sorge, die Sie um das Ansehen der SPD haben, auch bezüglich des Ansehens des Deutschen Bundestages? Ist Ihnen die Integrität Partei wichtiger als die des Deutschen Bundestages? Wie erklären Sie Ihren Wählern diesen auffälligen Unterschied? Mittlerweile stößt diese Unterscheidung ja auch in Ihrer eigenen Partei auf Unverständnis - so zitiert der Südkurier Landtagsabgeordnete, die sie auffordern, konsequent auch dieses Mandat zurückzugeben. Um es deutlich zu sagen: Es geht hier nicht um Vorverurteilung oder Unschuldsvermutung, sondern allein um die Frage, warum Sie selbst bei Parteiposten und Abgeordnetenmandat unterschiedliche Maßstäbe angelegt haben und vor allem, welche Maßstäbe dies waren. Glauben Sie denn, dass Sie die Wähler im Bundestag uneingeschränkt weiterhin vertreten können, die Parteiinteressen im Meinungskampf als Generalsekretär aber nicht mehr?

Mit Dank für eine Antwort und dem Wunsch, dass Produzenten wie "Nutzer" von Kinderpornos gerecht bestraft werden - ein Wunsch, dem Sie sich sicher anschließen werden (oder?) - verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Hanns Schmidt

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Sehr geehrter Herr Schmidt (soviel Hoeflichkeit darf evtl. sein ;-)

ich halte mich nicht fuer "untragbar" und wuesste auch nicht, an welcher Stelle ich dies zum Ausdruck gebracht haette. Meine Position finden Sie auch ausfuehrlich unter www.tauss.de. Im uebrigen habe ich nicht allein den "Parteiposten" abgegeben, sondern auch meine Funktionen in der Fraktion, u.a. als Sprecher fuer Bildung, Forschung und Medien im Deutschen Bundestag, zur Verfuegung gestellt. Dies geschah auch aus dem Grund, dass ich mehr Zeit brauche, mich auch auf das gegen mich eingeleitete Verfahren besser konzentrieren zu koennen. Da ich selbstverstaendlich im Falle einer Verurteilung nicht mehr Bundestagsabgeordneter sein koennte, entspraeche umgekehrt eine Mandatsniederlegung tatsaechlich einer Schuldanerkenntnis.