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Frage von Jens B. •

Frage an Jörg Tauss von Jens B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr tauss,

das Sie sich als Bundestagsabgeordneter verpflichtet fühlen die bevölkerung zu schützen ehrt Sie, dennoch bewegt mich nicht zuletzt wegen der gegen Sie erhobenen Vorwürfe des besitzes Kinderpornographischen Materials die frage:
1. Sind Sie mit der im Grundgesetz festgeschriebenen Gewaltenteilung vertraut?

Als Abgeordneter sind Sie eindeutig der Legislative zuzuordnen, der gesetzgebenden Gewalt eben.

2. Ich möchte Sie fragen wie Sie auf die Idee gekommen sind Ermittlungen einzuleiten, ohne Rücksprache mit irgendwem zu halten, Ermittlungen die eindeutig strafbar sind?

3. Inwiefern ist es von Ihrem Standpunkt aus Angebracht bzw. notwendig die durch den Status als Politiker festgelegte Aufgabe der Legislative zu überschtreiten und tatsächlich der Exekutive zugehörige Aufgaben durchzuführen?

Ich würde mich sehr freuen wenn Sie diese fragen oder auch nur eine davon beantworten könne, wollen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Bünger,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Selbstverständlich ist mir die Gewaltenteilung vertraut. Dies muss aber nicht bedeuten, dass die Legislative sich ausschließlich auf Auskünfte der Exekutive verlassen darf. Im Gegenteil. Eigene Recherchen sind gerechtfertigt und sogar notwendig, zumal dann, wenn man sich durch die Exekutive getäuscht fühlt. Ansonsten bitte ich um Verständnis, wenn ich mich zum laufenden Verfahren nicht äußere, sondern auf meine Stellungnahme auf meiner Homepage verweise ( http://www.tauss.de ).

Mit freundlichen Grüssen
Jörg Tauss