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Frage von Jens M. •

Frage an Jörg Tauss von Jens M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Tauss,

ich komme noch einmal auf meine Frage vom 26. Oktober 2008 zum TollCollect-Vertrag zurück.

Auf Ihrer Website heißt es in einer Meldung vom 13. Juni 2008 zur Abweisung Ihrer Klage auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz:

"Abzuwarten bleibt nun zunächst die schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtes Berlin, welches sich in einer beeindruckenden Verhandlung sehr intensiv mit den unterschiedlichen Positionen der Prozessbeteiligten auseinandergesetzt hat. Auch bleibt abzuwarten, in welchem Umfang das Verkehrsministerium nun tatsächlich Einblick in den Maut- Vertrag gewährt. Dann wird zu prüfen sein, ob gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes oder aber auch gegen den neuen Bescheid des Ministeriums weitere Rechtsmittel notwendig sind."

Liegt denn die Begründung des Urteils inzwischen schon vor? Oder gibt es sonst irgendetwas Neues? Oder hat sich die Sache etwa endgültig erledigt?

Mit freundlichen Grüßen

Jens Müller

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Mueller,

die Urteilsbegruendung liegt vor. Ich werde sie demnaechst auf meiner Homepage veroeffentlichen. Wir werden gegen das Urteil in 2. Instanz vorgehen.

Mit freundlichen Gruessen
Joerg Tauss