Frage an Jörg Tauss von Philipp R. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Hr. Tauss,
Ich bin Schüler einer zehnten Klasse (Realschule) vor kurzem hatten wir die mündliche Prüfung im Fach Englisch und unsere Lehrerin meinte das sie zur Note uns keine Begründung geben darf, und das dies vom Bundesland so geregelt sei das der Lehrer dem Schüler die Note der mündlichen Prüfung nicht begründen darf.
Ich war wegen der Note nicht aufgebracht sondern wegen diesem Verbot gegenüber den Schülern, da ich mich verbessern wollte und rauskriegen wollte was meine Fehler waren um mich verbessern zu können, dies ist ja nicht möglich. Deswegen frage ich Sie ob sie mir eine plausible Begründung geben können wieso dies verboten ist.
Mit freundlichen Grüßen
P. Reimann
Sehr geehrter Herr Reimann,
da ich nicht weiß aus welchem Bundesland sie kommen, empfehle ich, sich direkt an das zustaendige Kultusministerium in Ihrer Landeshauptstadt zu wenden. Dessen ungeachtet verwundert es mich, dass Ihnen Ihre Lehrerin jenseits der moeglichen Rechtslage keine entsprechenden Tipps gibt.
Mit freundlichem Gruß
Joerg Tauss