Frage an Jörg Tauss von Wolfgang T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Tauss,
Frau Petra Weis teilte mir mit, dass nach folgender Brief von mir von ihnen als Sachverständiger in Sachen GEZ letztlich beantwortet wird.
Hier mein damaliger Brief vom April 2008 an Frau Petra Weis:
Sehr geehrte Frau Weis,
ich wurde als Bevollmächtigter einer pflegebedürftigen Dame von der GEZ aufgefordert, eine neue Bescheinigung wegen Zeitablaufs der Gültigkeit des Ausweises zur Körperbehinderung für die Befreiung von den GEZ-Gebühren einzureichen.
Meinen Hinweis, dass die gravierende Behinderung sich nicht bessern kann, ließ man unter Hinweis auf den Staatsvertrag zur Gebührenregelung nicht gelten.
Das Versorgungsamt hat schließlich eine entsprechende Bescheinigung mit dem ausdrücklichen Hinweis "ohne zeitliche Beschränkung" erteilt.
Meine Frage:
Ist ein derartiger bürokratischer Aufwand politisch gewollt und notwendig?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Tatschke
Sehr geehrter Herr Tatschke,
vielen Dank fuer Ihre Frage.
Uns erreichen viele Anfragen zum Thema Rundfunkgebuehren. Allerdings kann ich auch hier - zudem ohne genaue Kenntnis des Vorgangs - nur darauf verweisen, dass an dem von Ihnen genannten Rundfunkstaatsvertrag der Laender der Bund und der Deutsche Bundestag NICHT beteiligt ist. Insofern koennte ich Ihnen allenfalls meine persoenliche Meinung uebermitteln, was Ihnen aber sicher auch nicht weiterhilft. Insofern empfehle ich Ihnen, die Anfrage direkt an den oder die zustaendige Rundfunkreferenten/in in der die Staatskanzlei in Duesseldorf zu richten.
Mit freundlichen Gruessen
Joerg Tauss