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Frage von Andreas H. •

Frage an Jörg Tauss von Andreas H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Tauss,

warum haben Sie sich nicht an der Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung beteiligt?
Wie hätten Sie denn abgestimmt?

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hünnebeck

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Sehr geehrter Herr Huennebeck,

vielen Dank fuer Ihre Anfrage.

Ich habe am vergangenen Freitag lange festgelegte Termine zu wichtigen Hochschulfragen und bei wichtigen Veranstaltungen in Baden- Wuerttemberg gehabt. Deshalb war ich fuer diesen Plenartag auch schon lange entschuldigt- Leider stand erst sehr kurzfristig die Abstimmung fuer diesen Tag fest. Meine Skepsis und meine europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken gegenueber der Speicherung von Verbindungsdaten habe ich dessen ungeachtet mehrfach oeffentlich zum Ausdruck gebracht.

Auf meiner Homepage finden Sie dazu einige Beitraege, unter anderem gemeinsam mit Gerhard Baum bei einer Veranstaltung der FES im Sommer dieses Jahres. Allerdings bin ich in dieser Zeit immer wieder daran beteiligt gewesen, mit Innen- und Rechtspolitikern (auch anderer Fraktionen) zu Kompromissen zu kommen, die am Ziel des Deutschen Bundestags nach einer "nur" MINDESTumsetzung der Richtlinie festhielten. Erinnern Sie sich bitte, dass der Bundesrat wesentlich schaerfere Speicherfristen gefordert hatte. Und hier haben Sie den klassischen Konflikt, dass ein am Kompromiss Beteiligter selbstverstaendlich dem ausgehandelten Ergebnis zustimmen muss. Mir sind in letzer Minute in Zusammenhang mit den Rechten von Journalistinnen und Journalisten zudem auch weitere Verbesserungen gelungen.

Dass ich dessen ungeachtet an meiner Gesamtkritik festhalte, ist selbstverstaendlich. Es handelt sich hier auf europaeischer Ebene durchaus um einen Paradigmenwechsel- weg vom Rechtsstaat und hin zum Praeventionsstaat (Prantl in der Sueddeutschen). Ich teile auch diese Kritik. Dies habe ich auch meiner Fraktion deutlich gemacht. Ggf. werde ich mich auch einer Klage vor dem BVG anschliessen, wenn die juristische Chance fuer einen Eerfolg abschliessend geprueft ist.

Mit freundlichen Gruessen
Joerg Tauss