Frage an Jörg Tauss von torsten h. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Taus,
offenbar geht es Ihnen nicht mehr um Argumente, wenn Sie die Linkspartei als ´dumm-dreiste Spalter ´ abqualifizieren, sondern nur um Polemik der duerftigsten Form.
Oder koennen Sie begruenden, in wieweit es sozial gerecht sein sollte, wenn etwa ein ´22-jaehriger alkoholiker die gleiche Arbeitslosenuntersteutzung erhaelt wie jemand, der 30 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat´ ( zitat nach geissler) bekommt ?
Mfg Hauberg
Sehr geehrter Herr Hauberg,
vielen Dank fuer Ihre Anfrage. Ihr liegt wohl auch ein Missverstaendnis zu Grunde (ungeachtet der Tatsache, dass Herr Geissler nach meiner Kenntnis noch immer in der CDU Mitglied ist):
Der von Ihnen zitierte 22jaehrige Alkoholiker hat frueher seine Sozialhilfe voraussetzungslos bezogen. Genau dies wurde mit der Abschaffung der Sozialhilfe geaendert. Schon deshalb hinkt Ihr Vergleich.
Aber warum vergleichen Sie Ihren Fall ueberhaupt mit diesem Extrembeispiel - aber z. B. nicht mit dem 42- jaehrigen Familienvater, der auch frueher nie laenger als ein Jahr AlG bezogen hat?
Natuerlich koennte man die Arbeitslosenversicherung auch auf ein System umstellen, das Leistungen mit der Laenge der Beitragszahlung vorsieht. Nur gab es diese Konstruktion in der Arbeitslosenversicherung nie und sie wuerde auch dem Versicherungsprinzip widersprechen. Bekommen Sie etwa aus Ihrer KfZ- Versicherung im Falle eines Unfalles hoehere Leistungen, nur weil Sie schon dreissig Jahre versichert waren? Oder ist die Todesfalleistung Ihrer Lebensversicherung davon abhaengig, wie lange Sie Beitraege gezahlt haben? Eben nicht! Denn Versicherung bedeutet eben, ungeachtet der Hoehe der eingezahlten Beitraege solidarisch ein Risiko abzusichern und auch ungeachtet des Zeitpunkts des Schadenseintritts. Wenn der Versicherungsfall nie eintritt, haben Sie Ihre Beitraege sogar vergeblich gezahlt. Nur so konnten andere - mit mehr Pech - Leistungen erhalten.
Bewusst wurden im uebrigen durch uns die Leistungsbezuege im SGB bei aelteren Arbeitslosen reduziert, weil die 32- monatige Bezugsdauer zu einem erheblichen Missbrauch seitens der Arbeitgeber gefuehrt hat ("Entsorgung" der aelteren Beschaeftigten auf Kosten der Allgemeinheit). Diese Faelle sind Ihnen sicher auch bekannt.
Mit freundlichen Gruessen
Joerg Tauss