Frage an Jörg Tauss von Jürgen S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Tauss,
Alle Piloten müßen sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung(ZÜP) nach LuftSiG unterziehen lassen. Dies ist auch kostenpflichtig. Die Untersuchuing soll periodisch wiederholt werden.
Sind Sie der Meinung, dass ein solcher Globalverdacht angemessen ist?
Wird dadurch nicht der Grundsatz "in dubio pro reo", und damit unser Rechtsverständnis ausgehebelt?
Sollte nicht ein gewisser Anfangsverdacht wenigstens die ZÜP rechtfertigen?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Skucek
Vorsitzender des Luftsportvereins Albgau/Ettlingen
Sehr geehrter Herr Skucek,
es handelt sich um ein Vereinbarung der Innenminister des Bunds und der Länder mit den für die Luftfahrtsicherheit mit zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder. Ich teile Ihre Auffassung, dass diese Zuverlässigkeitsüberprüfung übertrieben ist. Aber angesichts der Hysterie im Innenbereich, die leider bei der Bevölkerung auf positive Resonanz stößt, sehe ich gegenwärtig keine Änderungsmöglichkeit. Ich kann dem Luftsportverein nur empfehlen, hier weiterhin "am Ball" zu bleiben. Nach dem Vorgang in Berlin sehe ich aber eher weitere Verschärfungen denn Erleichterungen auf die Hobbypiloten zukommen. Ich bedaure, Ihnen gegenwärtig keine günstigere Einschätzung zu kommen lassen zu können und stehe weiterhin gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Jörg Tauss