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Frage von Immanuel S. •

Frage an Jörg Tauss von Immanuel S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Tauss,

ich kann mir vorstellen, dass Sie des Themas "Internetsperren" langsam überdrüssig werden, aber drei Fragen habe ich leider nicht beantwortet gefunden. Ich muss bemerken, dass sich mein Wissen auf den guten alten Gemeinschaftskundeunterricht stützt, also nur laienhaft ist. Außerdem ist mir klar, dass Sie kein Rechtsanwalt sind und Ihre Antwort keine Rechtsbelehrung ist - aber mich interessiert trotzdem Ihre persönliche Meinung ;-).

1) Sie haben gegen das ZugErschwG gestimmt und bemerken an verschiedenen Stellen, dass sie nun auf das BVerfG hoffen. Ich teile ihre Hoffnung, muss aber bemerken, dass nur der Bundestag von Wählern gewählt ist und doch eigentlich ER uns Bürger repräsentiert. Es wäre auch nicht das erste Mal, dass das BVerfG ein Gesetz in diesem Themengebiet "zurückweist". Nun meine erste Frage: Sehen Sie Anzeichen einer Machtverteilungen aufgrund des wiederholten - Gesetz beschlossen und durch BVerfG ungültig erklärt - Zyklus, z.B. gibt es Diskussionen über Änderung der Gewaltenteilung bzw. der Bewertung der konformität demokratisch beschlossener Gesetze? (Ich befürworte das nicht, aber gegeben der aktuellen Rechtssprechung im BGH wäre eine solche Diskussion für mich naheliegend.)

2) Ist im Falle einer unberechtigten Sperrung Schadensersatz vorgesehen? Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit? (Ich kann im Gesetzestext nichts finden. Lediglich dass die Kontrollgremien, die vierteljährig die Richtigkeit der Sperrlisten stichprobenartig überprüfen, einzelne Einträge entfernen lassen können und dass der "Verwaltungsrechtsweg" gegen Aufnahme in die Sperrliste offen ist.)

3) Die Veröffentlichung der Sperrliste ist gesetzlich verboten. Ich wage zu behaupten, dass es eine Sache von "wie viele Tage" ist bis die Listen abrufbar werden, nicht "ob". Ist der bloße Abruf der Sperrliste strafbar? Oder ist nur die fehlende Sicherung der Sperrliste seitens des Betreibers ordnungswidrig?

Mit freundlichen Grüßen,
Immanuel Scholz

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