Portrait von Jörg Tauss
Jörg Tauss
Einzelbewerbung
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Jörg Tauss zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Stefan A. •

Frage an Jörg Tauss von Stefan A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Tauss,
Ich begrüße ihren Einsatz für Bürgerrechte und Internetthemen im Parlament außerordentlich. Es wäre sehr zu wünschen, wenn solche Kompetenz noch andere Politiker hätten. Ich finde es sehr löblich, dass sie letzendlich mit ihrer Fraktion gebrochen haben, nachdem diese gegen ihre Grundüberzeugungen verstoßen hat. Das war jedoch nicht immer so. Bei der Vorratsdatenspeicherung etwa haben sie sich enthalten, obwohl sie ein starker Kritiker waren. Thematisiert wird das etwa in diesem Artikel: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26640/1.html .

Womit ich zu meinen Fragen komme:
1. Welchen Einfluss hatte der Fraktionszwang auf Sie und noch wichtiger auf ihre Kollegen? Glauben sie, dass den Abgeordneten eine Entscheidung nach freien Gewissen möglich ist, bzw getroffen wird ?
2. Wer bestimmt, was Fraktionsmeinung wird?
3. Wie wird mit "Eingaben" von der EU umgegangen? Ist die Ablehnung überhaupt eine Option?
4. Und noch fundamentaler: Wie sehen sie den Zustand der Gewaltenteilung in Deutschland angesichts der Macht der Parteien, des Fraktionszwanges, der Gewaltenverschränkung von Exekutive und Legislative, der impliziten Gesetzgebungskompetenz der EU und der Macht der Medien.

Mit besten Grüßen,
Stefan Ackermann

Portrait von Jörg Tauss
Antwort von
Einzelbewerbung

Sehr geehrter Herr Ackermann,

nach meiner Erinnerung habe ich mich an der Abstimmung Vorratsdatenspeicherung nicht beteiligt, weil ich (nicht politisch :) ) vergrippt und verschnupft war. Meine Strategie war es aber, gegen die damaligen Innenpolitiker wie Fritz - Rudolf Koerper auf der "anderen Seite" wenigstens zu erreichen, dass die EU - Richtlinie in Deutschland nicht noch zusaetzlich verschaerft wird.

Dies war zwar weitgehend gelungen, trug mir aber dennoch massive Kritik ein (vgl. Twister, Foebud u. a.). Und das ist oft der Grundkonflikt eines MdB, ob er sich an Kompromissen beteiligt oder sich diesen verweigert.

Zu Ihren sonstigen Fragen:

Natuerlich gibt es reine Gewissensentscheidungen. Ich erinnere an Abstimmungen zum Thema Abtreibungen, milit. Einsaetze, die Feststellung des Hirntods bei Organspendern, Patientenverfuegung, die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen etc. etc.

Auch darueber hinaus gibt es keinen Fraktionszwang im eigentlichen Sinne des Wortes. Es wird allerdings ERWARTET, dass sich jedes Fraktionsmitglied in reinen Sachfragen dann auch an die gefundene Mehrheitsentscheidung in der Fraktion haelt.

Ansonsten soll es den Fraktionsvorsitzenden ueber "abweichendes Stimmverhalten" informieren. Ich selbst habe das einige Male gemacht, zB beim Hackerparagraphen oder beim TKG etc.

Die Fraktionsmeinung wird also, wie ausgefuehrt, ggf. nach laengerer Diskussion, in einer Fraktionssitzung festgelegt.

Was meinen Sie mit EU - Eingaben? Sollten Sie von Richtlinien sprechen, sind diese tatsaechlich in nationales Recht umzusetzen. Um hier im Vorfeld besser informiert zu sein, hat sich der Dtsch. Bundestag in Bruessel ein Buero eingerichtet, um im Vorfeld bereits aktiv werden zu koennen und um nicht allein von Mitteilungen der Kommission oder durch die Exekutive abhaengig zu sein.

Die Frage nach dem Zustand wuerde ich mit einer Schulnote beantworten: Befriedigend bis Ausreichend :)

Mit freundlichen Gruessen
Joerg Tauss