Frage an Jörg Tauss von Petra W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Tauss,
mit Interesse verfolge ich Ihre Statements zum Thema Internetzensur. In dieser Hinsicht haben Sie meine ungeteilte Zustimmung. Als Vollblutdemokratin befasse ich mich seit längerem mit dem Vertrag von Lissabon, welcher, wie Sie wissen müßten unsere Demokratie, genauer gesagt unser Grundgesetz in wesentlichen Teilen unterminiert. Als die Bundesregierung über diesen Vertrag abstimmte, haben Sie als SPD Mitglied diesem Vertrag zugestimmt. Wie verhält sich Ihr damaliges Abstimmungsverhalten zu Ihrer Aussage vom 03.07.09 bezüglich des Abstimmungsverhaltens der Bundestagsabgeordneten?
Sind auch Sie damals davon ausgegangen, daß sinngemäß Ihrer Aussage, die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe Fehlentscheidungen der Bundesregierung gegen die Demokratie schon wieder korrigieren werden?
Da Sie als Abgeordneter bei Abstimmungen laut Grundgesetz nur Ihrem Gewissen verpflichtet sind und waren, bin ich verwundert über Ihren heutigen Sinneswandel. Was hat diese Läuterung veranlaßt?
Muß ich denn als Wählerin davon ausgehen, daß unsere Abgeordneten parteilos sein müssen, um den Artikel 38 GG bedingungslos ausüben zu können?
Mit freundlichen Grüßen
Petra Weiß
Sehr geehrte Frau Weiss,
ich habe dem Vertrag von Lissabon damals mit relativ wenigen Bauchschmerzen zugestimmt, weil er m.E. auch besser ist als sein Ruf. Der Klage des Kollegen Gauweiler habe ich damals keine Chancen eingeraeumt. Insofern habe ich mich tatsaechlich getaeuscht. Nun aber haben wir tatsaechlich eine interessante neue Entwicklung. Allerdings bringt das BVerfG - Urteil nur dann Vorteile, wenn der Deutsche Bundestag tatsaechlich auf seinen Rechten besteht und sich nicht, wie bei Biometrie, Vorratsdatenspeicherung etc . von der Exekutive via Europa, weiterhin das zur Umsetzung aufzwingen laesst, was national nicht haette durchgesetzt werden koennen.
Mit freundlichen Gruessen
Joerg Tauss